Bei der Berufsbezeichnung Finanzbearbeiter und Finanzbearbeiterin handelt
es sich um eine in der ehemaligen DDR angebotene Facharbeiterausbildung.
Ihre Aufgaben umfassen alle berufstypischen Tätigkeiten aus den Bereichen
Staatshaushalt, Steuern und Finanzen der volkseigenen Wirtschaft. Sie
erstellen Haushaltspläne und rechnen diese ab. Weitergehend sind sie für
die Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung verantwortlich.
Heutzutage finden sie ihr Arbeitsumfeld in Wirtschaftsunternehmen und in
kreis-, Gemeinde-, Stadt-, Länder- und Bundesverwaltungen. Das Gehalt
kann entsprechend der Ausrichtung der Einrichtung oder des Unternehmens
von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das
Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang ab.