Bei der Berufsbezeichnung des Finanzkaufmannes oder der Finanzkauffrau für Steuern handelt es sich um ein in der ehemaligen DDR praktizierten Beruf. Grundlagen waren eine Facharbeiterausbildung und wurde von 1970 bis 1976 gelehrt. Eine Spezialisierung im Bereich Steuern war ebenso für Finanzkaufmänner und Finanzkauffrauen nötig. Damals wurden der Finanzkaufmann und die Finanzkauffrau für Steuern in Finanzabteilungen kommunaler Organe eingesetzt. Sie hatten die Aufgabe der Festsetzung von Steuern. Darüberhinaus waren sie Ansprechpartner in allen Steuerangelegenheiten. Heute findet man Finanzkaufmänner und Finanzkauffrauen für Steuern in Steuerverwaltungen oder in Steuerberatungsfirmen. Der heutige Beruf der Steuerfachangestellten ist dem des Finanzkaufmannes und der Finanzkauffrau für Steuern sehr ähnlich.