Bei der Berufsbezeichnung Finanzkaufmann oder Finanzkauffrau für
Versicherungen handelt es sich um eine in der ehemaligen DDR angebotene
kaufmännische Berufsausbildung. Angehörige dieser Berufsgruppe finden ein
Arbeitsumfeld in Unternehmen des Versicherungswesens, etwa bei
Versicherungsgesellschaften, Banken und Sparkassen oder bei
Anlageberatern und Finanzoptimierern. Auch eine Selbstständigkeit ist
möglich. Sie bearbeiten Aufnahmeanträge und erstellen für die Kunden
Versicherungsverträge. Sie prüfen den Versicherungsschutz von Kunden,
nehmen Schadensmeldungen entgegen und prüfen die Zuständigkeit der
Versicherung. Mitunter begutachten sie im Rahmen ihrer Kompetenz selbst
Schäden. Das Gehalt kann abhängig vom Arbeitgeber variieren. Der
Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang
innerhalb eines Unternehmens ab.