Der Friseur bzw. die Friseuse mit einer Zusatzausbildung als Kosmetiker bzw. Kosmetikerin findet den Arbeitsplatz zumeist in einem Friseurbetrieb mit angeschlossener Kosmetikabteilung.
Die Gehälter für Friseure gehören zu den niedrigeren im Bereich der Dienstleistungsberufe, so dass die Doppelqualifikation zu einer sowohl spürbaren als auch angezeigten Erhöhung des Verdienstes führt.
Da sogenannte Trinkgelder einen unverzichtbaren Teil des Einkommens ausmachen, ist ein freundlicher und zuvorkommender Umgang mit den Kundinnen und Kunden zwingend erforderlich.
Ein Goßteil der Angestellten im Friseurhandwerk erhöht sein Einkommen durch die zusätzliche Betreuung privater Kunden außerhalb der Arbeitszeit. Auch hierfür bietet die Zusatzqualifikation als Kosmetikerin und Kosmetiker zusätzliche Verdienstmöglichkeiten. Jedoch darf diese Tätigkeit immer nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers durchgeführt werden.