Gastronomiebetriebswirte oder Gastronomiebetriebswirtinnen werden in gastgewerblichen Betrieben eingesetzt. Sie sind für die ökonomische Leitung der Unternehmung zuständig. Dabei übernimmt der Gastronomiebetriebswirt oder die Gastronomiebetriebswirtin die Aufgabe der Überwachung von Geschäftstrategien und deren Wirtschaftlichkeit. Auch Planung und Kalkulationen von neuen Geschäftstrategien und möglichen Investitionen obligen dem Aufgabenfeld des Gastronomiebetriebswirtes oder der Gastronomiebetriebswirtin. Organisation und Außendarstellung können ebenso zu den Tätigkeiten gehören, wie auch die Ermittlung des Personalbedarfes. Sie unterweisen Mitarbeiter und definieren klare Anforderungen an sie zur Zielstellung des Unternehmens. Fundierte Kenntnisse im kaufmännischen Bereich und Führungsqualitäten sind Grundvoraussetzungen zur Ausübung des Berufes.