Der Kapitän und die Kapitänin der Binnenschifferei erhalten ihre
Qualifikation zum Führen von Binnenschiffen über den Erwerb von den dafür
vorgesehenen Schifferpattenten nach der Binnenschifferpatentverordnung.
Ihre Aufgaben umfassen alle berufsbezogenen Tätigkeiten, die durchs
Führen von Schiffen in der Binnenschifferei entstehen können. Dabei
stehen sie in der Hauptverantwortung für das sichere und vor allem
wirtschaftliche Führen von Schiffen. Weitergehend sind sie mit
verwaltenden und organisatorischen aufgaben vertraut. Ihr Gehalt und
somit ihr Einkommen kann stark von der Unternehmung abhängen. Ihr
Verdienst richtet sich nicht zuletzt nach ihren Aufträgen und deren
Umfang.