Ein Kapitän oder eine Kapitänin ist im Allgemeinen ein Führer oder eine Führerin eines Schiffes. Die Abkürzung FH steht hier dafür, dass die Person ihre Ausbildung an einer Fachhochschule absolviert hat. Dabei erhält er auch das staatliche Befähigungszeugnis, das ihm erlaubt ein Schiff zu führen. Jedoch ist er nur so lange Kapitän, so lange er wirklich die Erlaubnis hat das Schiff zu führen, danach wird er nicht mehr Kapitän genannt, sondern er ist nurmehr ein Mensch mit nautischem Patent.
Meistens sind Kapitäne von Reedereien angestellt und arbeiten im Bereich Handelsschiffahrt oder Personenschiffahrt.