Bei der Berufsbezeichnung Kapitän oder Kapitänin im Bereich Ziviler
Flugverkehr handelt es sich um eine in der ehemaligen DDR angebotene
Spezialausbildung. Angehörige dieser Berufsgruppe finden ein
Arbeitsumfeld bei Fluggesellschaften sowie bei Transportunternehmen, die
im Flugverkehr tätig sind. Sie befördern sowohl Passagiere als auch
Frachtgut, sie planen den Flugablauf und unterweisen die Crew. Vor dem
Start vergewissern sie sich des ordnungsgemäßen Zustands des Flugzeugs,
während des Flugs sind sie leitend für die Crew verantwortlich. Das
Gehalt kann abhängig vom Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das
Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines
Unternehmens ab.