Der Küchendirektor oder die Küchendirektorin für Gaststätte und Hotel
finden ein Arbeitsumfeld in großen gastronomischen Einrichtungen. Weniger
mit den praktischen Seiten der Küchenarbeit konfrontiert, ist er/sie für
den gesamten Betrieb einer oder mehrerer Küchen verantwortlich. Zu den
Aufgaben dieser Berufsgruppe gehört die Personalplanung, die Planung der
Betriebsmittel sowie deren Einkauf, die Kontrolle und Optimierung von
Arbeitsabläufen sowie die Qualitätskontrolle zubereiteter Speisen. Im
Rahmen seine/ihrer Zuständigkeit entscheidet er/sie selbstständig über
Neuanschaffungen im Küchenbereich. Das Gehalt kann abhängig vom
Auftraggeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht
zuletzt von dem Arbeitsumfang ab und setzt sich aus einem Projektlohn und
eventuellen Zuschlägen zusammen.