Ein Kunstschmied oder eine Kunstschmiedin befassen sich bei ihrer
Berufsausübung mit der Gestaltung von Metallgegenständen. Als Angestellte
von Metallbaubetrieben verdienen sie ihr Einkommen mit der Herstellung
von vorgegebenen Metallobjekten, wie beispielsweise die verschiedensten
Gebrauchsgegenstände. Sie achten dabei auf eine exakte Umsetzung der
Bedingungen und kontrollieren die Qualitätsdefinitionen. Bei einer
Selbstständigkeit können sie den Kundenwünschen genausten entsprechen,
ihre eigenen Entwürfe vorlegen und die Bedingungen für die Gestaltung auf
ihre Maßstäbe wirtschaftlich und vertriebstechnisch anpassen. Ihr
Stundensatz oder Stundenlohn kann dabei über die Einkünfte und die
Auftragslage sowie ihren Arbeitsaufwand ermittelt werden.