Der Leiter oder die Leiterin für die Rechtsabteilung findet ein breites
Betätigungsfeld in zahlreichen mittleren und großen Unternehmen
verschiedenster Branchen. Angehörige dieser Berufsgruppe führen die
Abteilung, die für alle das Unternehmen betreffende Rechtsfragen
zuständig sind. Sie planen den Personaleinsatz, schreiben Dienstpläne und
führen Besprechungen mit den Mitarbeitern durch. Von der
Unternehmensführung oder anderen Abteilungsleitern werden sie von
rechtsproblematischen Zuständen in Kenntnis gesetzt, zu deren Lösung sie
ihre Mitarbeiter anweisen. Das Gehalt kann abhängig vom Arbeitgeber
variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem
Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.