Bei der Berufsbezeichnung Meister oder Meisterin im Bau- und
Möbeltischlerhandwerk handelt es sich um eine in der ehemaligen DDR
angebotene berufsbegleitende Weiterbildung. Angehörige dieser
Berufsgruppe finden ein Arbeitsumfeld in Baut- und Möbeltischlereien,
Holzwerkstätten oder in Tischlereiabteilungen großer Bauunternehmen. Sie
führen ihre Abteilung oder einen Betrieb selbstständig, schreiben
Dienstpläne und unterweisen Mitarbeiter. Entsprechend ihrer
Spezialisierung sägen sie Balken und Holzschalungen zurecht und verlegen
diese oder sie fertigen, reparieren und restaurieren Holzmöbel. Das
Gehalt kann abhängig vom Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das
Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines
Unternehmens ab.