Bei der Berufsbezeichnung Meister und Meisterin im Metallleicht- und
Stahlbau handelt es sich um eine in der ehemaligen DDR angebotene
berufsbezogene Weiterbildung, die nach einer abgeschlossenen
Facharbeiterausbildung angeboten wurde. Ihre Aufgaben umfassen
Tätigkeiten der Arbeitsplanung, der Arbeitsorganisation und der
Arbeitsmittelbereitstellung. Sie führen und weisen Mitarbeiter an und
überwachen deren Arbeitsabläufe. Sie stellen benötigte Maschinen und
Geräte zur Verfügung und prüfen deren richtige Handhabung. Weitergehend
sind sie für die termingerechte Fertigstellung der Arbeiten im
Metallleicht- und Stahlbau zuständig. Das Gehalt kann von Arbeitgeber zu
Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht
zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab, der
Stundenlohn und Durchschnittsgehalt passen sich den Anforderungen an, wie
zum Beispiel bei Montageaufträgen.