Bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die keine nähere Berufsbezeichnung haben, hängt der Lohn im Wesentlichen von den übernommenen Aufgabenbereichen ab. Außerdem ist es wichtig, ob der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin, in einen Tarifvertrag eingegliedert wurde. Ist dies der Fall, muss sie auch nach dem Tarifvertrag bezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, kann das Einkommen extrem schwanken. Je nachdem ob die Mitarbeiterin wichtig oder eher unwichtig für den Betrieb ist entwickelt sich auch das Gehalt nach oben oder nach unten.