Der Musiklehrer und die Musiklehrerin der Instrumentalmusik finden ihr
Arbeitsumfeld an Musikschulen. Weitergehend eröffnen sich Möglichkeiten
der freiberuflichen Tätigkeit. Ihre Aufgaben umfassen alle
berufstypischen Tätigkeiten aus den Bereichen Unterrichtserteilung aller
Instrumentalgruppen, Unterrichtskonzeption, Organisation von
Musikveranstaltungen und Prüfungen. Sie vermitteln Musikschülern und
Schülerinnen musikalische Grundkenntnisse und bilden sie auf einem oder
mehreren Musikinstrumenten aus. Dabei achten sie auf eine stetige
Steigerung der Anforderungen. Sie wählen die Stücke aus und prüfen die
Umsetzung. Darüber hinaus bereiten sie Gewählte auf ein Musikstudium vor.
Das Gehalt oder der Verdienst kann durch das Arbeitsumfeld bestimmt sein.
Das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines
Unternehmens oder einer Einrichtung ab. Der Stundenlohn richtet sich
nicht zuletzt nach Art, Umfang und Qualität des Unterrichts.