Der Patentanwalt und die Patentanwältin (Uni) finden ihr Arbeitsumfeld in
Anwaltskanzleien oder in Patentabteilungen von Wirtschaftsunternehmen.
Ihre Aufgaben umfassen alle berufstypischen Tätigkeiten in den Bereichen
Beratung und Vertretung von Einzelpersonen oder Unternehmen in Fragen des
gewerblichen Rechtschutzes. Sie sind dabei als unabhängiges Organ der
Rechtspflege tätig. Ihre Qualifikation zur Ausübung des Berufes erhalten
sie über ein Universitätsstudium im allgemeinen Recht, welches als
ausbildungsbegleitendes Weiterbildungsstudium angeboten wird.
Weitergehend legen sie eine Ausbildung im Bereich des gewerblichen
Rechtschutzes ab und können nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens
einem halben Jahr als Patentassessor oder Patentassessorin die Zulassung
zum Patenanwalt oder zur Patentanwältin beantragen. Das Gehalt kann
entsprechend der Ausrichtung des Betriebes oder des Unternehmens von
Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen
hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.