Patentabteilungen von Arbeitgeber- und Wirtschaftverbänden sowie
Patentanwaltskanzleien und dem Deutschen Patentamt sind das geeignete
Arbeitsumfeld für Personen mit der Berufsgruppe Patentanwaltgehilfe und
Patentanwaltsgehilfin. Ihre Aufgaben liegen in bei der Unterstützung von
Patentanwälten und –anwältinnen. Sie übernehmen Arbeiten aus dem Bereich
der Büroorganisation und beschäftigen sich ebenso mit kaufmännischen
Fragen. Darüber hinaus helfen sie bei der Umsetzung von rechtlichen
Dienstleistungen, leiten Zuarbeiten und schaffen Vorraussetzungen die
einen reibungslosen Geschäftsablauf garantieren. Ihr Gehalt kann beim
Stundenlohn und Stundensatz entsprechend ihres Arbeitgebers
unterschiedlich ausfallen.