Der Prüfer oder die Prüferin von Luftfahrtgerät findet ein Arbeitsumfeld
in Unternehmen, die mit der Herstellung von Luftfahrttechnik beschäftigt
sind. Entsprechend seiner amtlich festgestellten und geprüften
Klassifizierung überwacht er/sie Luftfahrtechnik, von der Fertigung
einzelner Bauteile über die Montage größerer Baugruppen bis hin zur
Endfertigung und Wartung von Fluggerät. Er/sie darf nur nach vorheriger
amtlicher Schulung und Eignungsprüfung tätig sein, die Prüfkriterien sind
streng staatlich reglementiert und in Protokollen festzuhalten. Zuständig
ist das Luftfahrt-Bundesamt. Das Gehalt kann von Arbeitgeber zu
Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht
zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.