Der Raumaustattermeister oder die Raumausstattermeisterin haben die
Aufgabe Arbeiten bei der wohnlichen oder gewerblichen Gestaltung von
Räumen, Wohnungen, Häuser oder Einrichtungen zu planen, organisieren und
durchzuführen. Sie übernehmen dabei ihrer Qualifikation entsprechend
Führungs- und Fachaufgaben. Sie teilen Mitarbeiter ein und weisen ihnen
ihre Arbeit zu. Anstellungen finden sich bei Raumaustattern,
Einrichtungshäusern oder Polsterwerkstätten. Ihr Einkommen kann von ihrem
Arbeitsvolumen bestimmt sein. Gleiches ergibt sich bei der Errechnung vom
Stundenlohn und Stundensatz.