Ein Reiseleiter oder eine Reiseleiterin finden in Unternehmen der
Touristikwirtschaft eine Anstellung. Dabei kann es sich um
Reiseveranstalter, Ausflugsveranstalter sowie Omnibusunternehmen handeln.
Auch Fremdenverkehrsämter oder Touristikverbände bieten eine
Anstellungsmöglichkeit. Ihre Aufgaben liegen bei der Betreuung und
Begleitung von Reisegruppen an Ausflugszielen, die Weitergabe von
Informationen sowie die Organisation von Aktivitäten. Ihr Einkommen und
somit ihr Stundenlohn und Stundensatz können vom Arbeitsvolumen abhängig
sein.