Der Richter und die Richterin (Uni) erhalten ihre Qualifikation über ein
rechtswissenschaftliches Studium und der 1. und 2. juristischen
Staatsprüfung. Weitergehend setzt es ein Rechtsreferendariat voraus und
darüber hinaus meist ein dreijährigen Probedienst. Ihr Arbeitsumfeld
finden sie an Gerichten. Das können Gerichte der Verwaltungs-, Finanz-,
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie Gerichte der ordentlichen oder
Disziplinargerichtsbarkeit. Ihre Aufgaben befassen sich mit der
Entscheidungsfindung bei Streitigkeiten. Dafür hören sie beide Parteien
an und sprechen im Namen des Volkes Recht. Hierfür dient ihnen die
Gesetzgebung eine gute Grundlage. Ihr Gehalt und somit ihr Verdienst
kann, bestimmt durch ihre Zugehörigkeit, stark variieren. Das Einkommen
hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang und ihrem Stundensatz ab.