Der Schausteller oder die Schaustellerin benötigt für die Ausübung des
Berufes keine Ausbildung und findet sein/ihr Arbeitsumfeld in den
Unternehmen des Reisgewerbes von Jahrmärkten oder anderen fahrenden
Vergnügungsparks. Meist selbständig oder im Familienbetrieb tätig,
steuert er/sie die betriebseigenen Fahrzeuge, hilft beim Aufbau von
Fahrgeschäften wie Achterbahnen, Autoscooter, Losbuden aber auch
gastronomischen Verkaufsständen. Ebenso ist er beim Betrieb des
jeweiligen Geschäfts behilflich, entweder beim Verkauf oder bei der
Wartung und Reinigung. Das Gehalt kann abhängig von Größe und Umsatz des
Geschäfts variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen ist nicht genau zu
ermitteln, da diese Berufsgruppe meist freiberuflich oder selbstständig
tätig ist.