Bei der Bezeichnung Schweißwerker oder Schweißwerkerin für
Gasschmelzschweißen nach §66 BBiG/§42m HWO handelt es sich um eine
Berufsausbildung für behinderte Menschen. Angehörige dieser Berufsgruppe
finden ein Arbeitsumfeld in Unternehmen des Metallbaus, des Schiff- und
Maschinenbaus sowie in Fachwerkstätten für Metallbau. Die
Beschäftigungsmöglichkeiten hängen dabei immer vom Grad ihrer Behinderung
ab. Nach Skizzen und Plänen legen sie die Bauteile einer
Metallkonstruktion zusammen, heften sie mit Schweißpunkten und schweißen
sie zusammen. Ebenso überprüfen sie Schweißnähte und bessern
Metallbauteile aus. Das Gehalt kann abhängig vom Arbeitgeber variieren.
Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem
Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.