Eine landesrechtlich geregelte, zwei Jahre dauernde schulische
Fortbildung, die erfolgreich abgeschlossen wurde, berechtigt zum Tragen
des Titel Techniker oder Technikerin für Abwasserwirtschaft. Das
Betätigungsfeld für Angehörige dieser Berufsgruppe liegt in Unternehmen
der Abwasserwirtschaft, etwa in Kläranlagen oder bei Umweltämtern. In
Leitständen überwachen sie den Betrieb eines Klärwerkes. Dabei arbeiten
sie mitunter im Schichtbetrieb. Sie überprüfen die Reinigung des
Abwassers von festen Abfällen wie von kleinsten Schadstoffen sowie die
Wiedereinführung in den Wasserkreislauf. Bei Ämtern beschäftigt, ist ihr
Gehalt durch das Besoldungsgesetz geregelt, in der freien Wirtschaft legt
meist das Unternehmen den Stundenlohn und somit das Einkommen fest.