Der Verkaufsfahrer oder die Verkaufsfahrerin verkauft Waren vom Wagen aus. Diese Tätigkeit wird teilweise freiberuflich, zumeist jedoch im Anstellungsverhältnis, durchgeführt.
Viele Verkaufsfahrer steuern direkt von ihnen zu beliefernde Haushalte an.
In zunehmenden Maße werden von Verkaufsfahrern, vor allem im Bäckereigewerbe, Firmen angefahren, wo die Mitarbeiter zu festgelegten Standzeiten ihre Einkäufe tätigen können.
Verkaufsfahrerinnen und Verkaufsfahrer benötigen neben dem für ihren Wagen jeweils erforderlichen Führerschein einige Fahrpraxis sowie gute Kenntnisse der von ihnen verkauften Waren.
Der Verdienst ist teilweise abhängig vom erzielten Umsatz, denn die übliche Lohnzahlungspraxis besteht aus einem eher geringen Stundenlohn sowie einer zusätzlichen Umsatzbeteiligung. Das Gehalt ist demnach durch gutes Verkaufsgeschick beeinflussbar.