Die Verkaufskraft im Sinne §66 BBiG|§42m HWO ist zuständig für alle anfallenden Aufgaben im Ladengeschäft. Hierzu gehören neben eigentlichen Verkaufstätigkeiten auch die reinigung des ladens, sofern dies nicht anderweitig vergeben ist, das annehmen, und verräumen von Waren.
Das Einstiegsgehalt ist relativ gering gehalten, und kommt selten über hartz IV Niveau. Die meißten Stellen als Verkaufskraft (§66 BBiG|§42m HWO) sinf heutzutage als 400 Euro Stellen, Teilzeitstellen oder anderweitig geringfügig ausgelegt. Das Durchschnittsgehalt liegt in etwa bei 1200 Euro Brutto bzw. einem Stundenlohn zwischen 4,50 Euro und 7 Euro bei geringfügigen Stellen .