Wie in fast allen Industriezweigen werden in Produktionsunternehmen der
Wärmebehandlungstechnik der Werkmeister oder die Werkmeisterin
eingesetzt. Ihr Gehalt und somit ihr Einkommen erhalten sie für die
Umsetzung anfallender Aufgaben aus den Bereichen Steuerung und
Koordination aller Arbeitsabläufe im Produktionsprozess. Weitergehend
obliegen ihnen die Überwachung und Kontrolle. Sie sind für die Einhaltung
aller Betriebsvorgaben bei der Herstellung, Reparatur und Wartung sowie
Instandhaltung von Wärmebehandlungstechnik verantwortlich. Ihr
Stundensatz richtet sich dabei meist nach dem Auftragsvolumen eines
einzelnen Unternehmens.