Der Wieger und die Wiegerin finden ihr Arbeitsumfeld in
Hafenanlagen. Sie sind als Hafenarbeiter und
Hafenarbeiterinnen beschäftigt und haben die Aufgabe
Tätigkeiten im Bereich der Gewichtkontrolle beim
Güterumschlag zu übernehmen. Die Kontrolle über die
Funktionsfähigkeit der Wiegeanlagen ist ihnen zugeteilt.
Beim Wiegeprozess wiegen sie Güter aller Art. Dabei
erfassen sie auch Brutto und Tara und errechnen auf diesem
Wege das Nettogewicht. Art und Beschaffenheit der Ware
werden von ihnen aufgenommen und bei der Ausstellung und
Abstemplung von Gewichtsbescheinigungen angegeben.
Wartungsarbeiten der Anlagen fallen ebenso in ihr
Arbeitsgebiet. Das Gehalt kann dadurch von Arbeitgeber zu
Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen
hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines
Unternehmens ab, der Stundenlohn und Durchschnittsgehalt
passen sich den Anforderungen an.