Jobangebote für Assistenzarzt /-ärztin - Neurologie (15km)

Geschätztes Bruttogehalt
*Die Gehaltsspannen werden aus dem Stellenanzeigeninhalt errechnet und entsprechen der marktüblichen Vergütung basierend auf 2 Mio. Gehaltsdatensätzen.
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Gehalt Assistenzarzt /-ärztin - Neurologie

Datenbasis: 1563 Datensätze

Assistenzarzt /-ärztin - Neurologie:

1. Gehalt

Als Assistenzarzt in der Neurologie liegt das deutschlandweite Gehalt bei 4.842 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 1.563 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 4.129 € beginnen, Assistenzärzte in der Neurologie in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 5.694 € und mehr verdienen können.

Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 4.997 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 5.018 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Assistenzarzt in der Neurologie in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar

  • 25 Jahre = 4.101 Euro brutto
  • 30 Jahre = 4.331 Euro brutto
  • 35 Jahre = 4.687 Euro brutto
  • 40 Jahre = 4.882 Euro brutto
  • 45 Jahre = 4.888 Euro brutto
  • 50 Jahre = 4.925 Euro brutto

Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt

  • bis 500 Mitarbeiter = 4.484 Euro brutto
  • 501 bis 1000 Mitarbeiter = 5.061 Euro brutto
  • über 1000 Mitarbeiter = 5.061 Euro brutto
4. Tätigkeit
Um als Assistenzarzt oder Assistenzärztin (Uni) für Neurologie tätig sein zu dürfen, ist eine ärztliche Approbation notwendig, die nach Abschluss eines Studiums in Allgemeiner Humanmedizin erlangt wird. Bereits im Studium erfolgt die Spezialisierung auf die Neurologie, vertieft wird dies durch verschiedene Lehrgänge. Eine Anstellung finden neurologische Ärzte in Fachpraxen und Kliniken, in denen Erkrankungen des Nervensystems und des Gehirns behandelt werden. Sie untersuchen Patienten und behandeln diese, gegebenenfalls assistieren sie bei komplizierten Eingriffen. Gehalt und Einkommen sind in Abhängigkeit vom Arbeitgeber unterschiedlich, wobei der Stundenlohn durch Zuschläge ergänzt wird.

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