Jobangebote für Hauptschullehrer / Hauptschullehrerin (15km)

Geschätztes Bruttogehalt
*Die Gehaltsspannen werden aus dem Stellenanzeigeninhalt errechnet und entsprechen der marktüblichen Vergütung basierend auf 2 Mio. Gehaltsdatensätzen.
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Gehalt Hauptschullehrer / Hauptschullehrerin

Datenbasis: 432 Datensätze

Hauptschullehrer / Hauptschullehrerin:

1. Gehalt

Als Hauptschullehrer liegt das deutschlandweite Gehalt bei 4.156 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 432 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 3.345 € beginnen, Hauptschullehrer in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 5.051 € und mehr verdienen können.

Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 4.296 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 3.995 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Hauptschullehrer in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar

  • 25 Jahre = 3.584 Euro brutto
  • 30 Jahre = 3.816 Euro brutto
  • 35 Jahre = 4.004 Euro brutto
  • 40 Jahre = 4.394 Euro brutto
  • 45 Jahre = 4.426 Euro brutto
  • 50 Jahre = 4.731 Euro brutto

Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt

  • bis 500 Mitarbeiter = 4.062 Euro brutto
  • 501 bis 1000 Mitarbeiter = 4.394 Euro brutto
  • über 1000 Mitarbeiter = 4.598 Euro brutto
2. Ausbildung / Weiterbildung

Hauptschullehrer /-in kann man nur werden, indem man ein Studium absolviert. Es ist daher weder möglich durch eine Ausbildung den Beruf ergreifen zu können, noch durch Weiterbildungen. Dass Lehrer öffentlicher und privater Schulen einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss vorweisen müssen, ist sogar im deutschen Grundgesetz beschrieben (Art. 7 Abs. 4 GG).

Eine Ausnahme davon kann bestehen, wenn es sich um musikalische oder technische Fächer handelt. Diese können unter anderem auch ohne Hochschulstudium an einer Hauptschule unterrichtet werden, wenn der Bewerber mindestens einen mittleren Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Als Lehrer unterrichtet man immer mindestens 2 Schulfächer.

Für eine Qualifizierung als Fachlehrer /-in an einer Hauptschule wird dann folgendes vorausgesetzt:

  • Fächer Ernährung und Gestaltung: Berufsabschluss als Hauswirtschafter /-in oder in einem handwerklichen Ausbildungsberuf mit gestalterischem Schwerpunkt in den Bereichen Mode, Keramik-, Holz- oder Flechtwerkgestaltung
  • Fächer Englisch und Sport bzw. Englisch und Kommunikationstechnik: Berufsabschluss als Fremdsprachenkorrespondent /-in mit Englisch als erster Fremdsprache
  • Fächer Musik und Kommunikationstechnik bzw. Musik und Sport: Berufsabschluss als Ensembleleiter /-in, Chorleiter /-in oder Kirchenmusiker /-in

Erfüllt man diese Bedingungen, besteht die Möglichkeit, dass man zum Vorbereitungsdienst zugelassen wird. Er dauert 18 bis 24 Monate und ist auch für angehende Lehrer mit Studienabschluss verpflichtend. Der Vorbereitungsdienst ist auch als Referendariat bekannt. In dieser Zeit wird man befristet als Lehrer angestellt und außerdem pädagogisch geschult. Diese pädagogische Ausbildung findet an schulpraktischen Seminaren, Studienseminaren oder Ausbildungsschulen statt.

Übt man den Beruf Fachlehrer /-in dann aus, kann es sinnvoll sein, beispielsweise die fachgebundene Hochschulreife über Weiterbildungen zu erwerben. Man erhält dadurch die Möglichkeit, zu einem Hochschulstudium zugelassen zu werden und die Laufbahn als Lehrer weiter auszubauen.

3. Studium

Ein Hochschulstudium ist für jeden, der Hauptschullehrer werden möchte, Pflicht. Voraussetzung für die Zulassung zu einem Lehramtsstudium ist grundsätzlich die allgemeine Hochschulreife. Für das Lehramt Hauptschule kann aber ebenfalls zugelassen werden, wer eine fachgebundene Hochschulreife mit entsprechender Fachbindung vorweisen kann. Das Lehramt Studium ist allerdings nur auf regulären Universitäten und nicht an Fachhochschulen wählbar. Außerdem kann es nicht als Fernstudium absolviert werden.

Zwar unterscheiden sich Details der Lehrerausbildung in den verschiedenen Bundesländern, weil für den Bereich „Bildung“ die Länder und nicht der Staat verantwortlich sind, doch im Kern ist das Studium überall vergleichbar. Den Grundaufbau des Studiums für angehende Hauptschullehrer bilden zwei Unterrichtsfächer, die Erziehungswissenschaft und gegebenenfalls didaktische Grundlagen.

Die möglichen Fächerkombinationen und Studiengänge sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Einheitlich gilt aber: wenn man Deutsch oder Mathematik nicht als Kernfach studiert, muss man zusätzlich zum gewählten Unterrichtsfach die didaktischen Grundlagen des Faches Deutsch oder des Faches Mathematik studieren. Unabdingbar ist die pädagogische Ausbildung, die angehende Lehrer durchlaufen müssen. Diesen Bereich deckt die Erziehungswissenschaftliche Lehrerausbildung (kurz: ESL) ab. Hier werden Pädagogik und Didaktik gelehrt.

Ergänzt wird das theoretische Studium durch Praxiszeiten in Form von Praktika. Nachdem die angehenden Hauptschullehrer diese eingeschlossen dann das Bachelor- und Masterstudium absolviert haben bzw. in einigen Bundesländern das Staatsexamen abgelegt haben, sind sie allerdings noch keine „fertigen“ Lehrer. Nun folgt das Referendariat, in dem man an einer Schule sozusagen Probe-Unterricht erteilt. Dieser Unterricht wird teilweise beobachtet und bewertet.

Aufbau des Hauptschullehramtstudiums:

  • Unterrichtsfächer:
    • Unterrichtsfach + Fachdidaktik
    • Didaktik einer Fächergruppe der Hauptschule (Drittelfächer)
  • Erziehungswissenschaften (ESL):
    • Pädagogik
    • Psychologie
    • Sozialwissenschaften: Politik oder Soziologie oder Volkskunde
    • Philosophie oder Theologie
  • Praktika:
    • ggf. Orientierungspraktikum vor Studienbeginn
    • mehrere im Studienverlauf
    • Betriebspraktikum

Ziel eines Lehramt Studiums ist häufig auch, verbeamtet zu werden. Damit man während des Lehrerberufs in den Genuss der Vorteile einer Verbeamtung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Abgeschlossenes Lehramt Studium und Referendariat
  • Eignungsprüfung bestanden
  • Alter
  • Keine Vorstrafen
4. Tätigkeit

Ein Lehrer oder eine Lehrerin für Hauptschulen (Sekundarstufe 1) findet ein Arbeitsumfeld an Haupt- und Gesamtschulen. Angehörige dieser Berufsgruppe unterrichten Schüler der 5. bis 12. Klasse. Dabei sind sie fachlich auf wenigstens zwei Fächer wie etwa Mathematik, Geschichte oder Englisch festgelegt. Neben der Vermittlung von Wissen gehört eine erzieherische Komponente zu ihrem Arbeitsbereich. Sie sind berechtigt, Wissensprüfungen durchzuführen und zu bewerten. Meist sind sie in Klassenzimmern tätig, aber auch Computerkabinette, Turnhallen und Kunstateliers gehören zu ihren Arbeitsräumen. Das Gehalt kann abhängig vom Lehramt und vom Arbeitgeber variieren.

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