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Assistierte Ausbildung: Was ist anders?

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Auszubildender erhält Unterstützung in der Assistierten Ausbildung

Der Weg in den Beruf führt für viele junge Menschen noch immer sehr erfolgreich über die klassische duale Berufsausbildung. Seit Jahren klagen Unternehmen allerdings über die mangelnde Qualität der Bewerber auf ausgeschriebene Ausbildungsplätze. Gleichzeitig gibt es eine nicht geringe Anzahl junger Schulabgänger, die heute ohne Ausbildungsplatz bleiben. Stimmen die Noten nicht oder fehlt sogar der Schulabschluss selbst, haben es Jugendliche oft sehr schwer, an einen Ausbildungsplatz zu kommen. Nicht immer fördert unser Schulsystem die Kompetenzen und Talente junger Menschen, die allerdings das Potential haben, im späteren Berufsleben geradezu aufzublühen. Genau dieser Gruppe soll mithilfe der Assistierten Ausbildung unter die Arme gegriffen werden. Was genau eine Assistierte Ausbildung ist, welche Vorteile sie wem bietet und wer sie für sich nutzen kann, haben wir im Nachfolgenden zusammengefasst.

Die Assistierte Ausbildung — der kleine feine Unterschied

Das Gesetz, das die Grundlage für die Assistierte Ausbildung (auch AsA genannt) bildet, ist seit dem 1. Mai 2015 in Kraft. Das Modell soll die Lücke zwischen den Anforderungen der Betriebe und den Voraussetzungen der (angehenden) Auszubildenden schließen. Das Ziel ist es, Auszubildende mit Förderungsbedarf in der Vorbereitung auf die Ausbildung sowie bei ihrer erfolgreichen Absolvierung zu unterstützen. Zu beachten ist, dass es sich lediglich um eine Form der Unterstützung einer ganz normalen betrieblichen Ausbildung handelt und nicht um eine eigenständige Ausbildungsform.

Die Unterstützung, die die (angehenden) Auszubildenden erhalten, kann individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Der oder die Auszubildende wird von einer Ausbildungsbegleitung zusätzlich zum normalen Unterricht seinen Bedürfnissen entsprechend unterstützt. Während einige Azubis Unterstützung in der Vor- und Nachbereitung des Berufsschulunterrichts benötigen, sei es bezogen auf die Fachtheorie oder die Allgemeinbildung, ist für andere zusätzlicher Sprachunterricht oder die Hilfe bei der Lösung von Problemen in ihrem sozialen Umfeld vonnöten. In der Assistierten Ausbildung wird auf die individuelle Förderung dieser Bedürfnisse eingegangen. Doch nicht nur die Auszubildenden bekommen im Zuge einer Assistierten Ausbildung eine helfende Hand gereicht: Auch die ausbildenden Betriebe können Unterstützung in der Organisation, Verwaltung und Durchführung der Ausbildung der förderbedürftigen Auszubildenden erhalten. Durch die Begleitung der Auszubildenden in dem Förderungsprogramm soll sich insgesamt das Ausbildungsverhältnis stabilisieren.

Antworten auf die 7 wichtigsten Fragen zur Assistierten Ausbildung

Die grundsätzliche Idee ist schnell verstanden, doch was genau bedeutet diese Assistenz vor und während der Ausbildung für wen? Wer kann wie teilnehmen und wie sieht es mit den Kosten aus? Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.

Wer sind die förderfähigen Personen?

Zu diesem Kreis gehören in der Regel junge Menschen, die

  • sozial benachteiligt oder lernbeeinträchtigt sind,
  • keine berufliche Erstausbildung (allerdings die Ausbildungsreife und Berufseignung) besitzen,
  • nicht vollzeitschulpflichtig sind,
  • im Normalfall bei Eintritt jünger als 25 Jahre alt sind und
  • eine Berufsausbildung in einem Betrieb aufgrund der in ihrer Person liegenden Gründe nicht beginnen, weiterführen oder erfolgreich absolvieren können.

Zu beachten ist, dass im Regelfall alle diese Kriterien erfüllt sein müssen. Der Personenkreis kann um die Gruppe an jungen Menschen erweitert werden, deren besondere Lebensumstände dafür verantwortlich sind, dass sie ihre angestrebte Berufsausbildung in einem Betrieb nicht antreten, weiterführen oder erfolgreich beenden können. Grundvoraussetzung für eine Aufnahme im AsA-Programm ist die Erwartung, dass der zukünftige Teilnehmer mit der Unterstützung der AsA-Maßnahmen die betriebliche Ausbildung erfolgreich durchlaufen wird.

Was sind die Ziele einer Assistierten Ausbildung?

Der übergeordnete Leitgedanke der Assistierten Ausbildung ist und bleibt, einen jungen Menschen, der aus den oben genannten Gründen keine Ausbildung beginnen oder erfolgreich abschließen konnte, so zu unterstützen, dass er einen Berufsabschluss in einem geeigneten Beruf erlangt und in die Erwerbstätigkeit eintritt.

Welche Kompetenzen werden in einer Assistierten Ausbildung gefördert?

Neben den fachlichen Kompetenzen hat die sozialpädagogische Begleitung als Bestandteil der Assistierten Ausbildung nicht nur das Ziel, eine Grundstabilität bei Problemlagen herzustellen, sondern auch ein positives Arbeits- und Lernverhalten der Teilnehmenden zu schaffen, sodass sie nachhaltig in die Erwerbswelt eingegliedert werden können. Je nach individueller Situation und ihren Bedürfnissen werden persönliche, soziale, methodische, lebenspraktische oder interkulturelle Kompetenzen vermittelt bzw. geschult.

Wer ist der zuständige Ansprechpartner?

Bei Interesse, eine Assistierte Ausbildung in Angriff zu nehmen – egal ob als Betrieb oder als (angehender) Auszubildender – ist die Agentur für Arbeit der zuständige Ansprechpartner. Junge Menschen, die die Vorteile und die Unterstützung suchen, können, falls es ihnen nicht sowieso schon angeboten wird, ihren zuständigen Berufsberater bzw. die Berufsberaterin ansprechen.

Wie sehen Aufbau und Ablauf einer Assistierten Ausbildung aus?

Eine Assistierte Ausbildung ist eine individuelle und kontinuierliche Unterstützung einzelner Teilnehmer, die an den jeweiligen Unterstützungsbedarf und die Lebens- und Lernsituation konkret angepasst wird. Einen genauen inhaltlichen Generalplan gibt es also nicht. Was allerdings vorhanden ist, ist eine Strukturierung in zwei Phasen, die die Aufgaben in der Assistierten Ausbildung gliedern.

Die erste Phase, die allerdings nicht zwingend notwendig ist, ist das Erlangen einer passenden betrieblichen Ausbildungsstelle bzw., aus Sicht eines Betriebs, das Finden eines passenden Auszubildenden. Hierbei handelt es sich also um eine vorbereitende Maßnahme, die zum Beispiel bei der Identifizierung des Berufswunschs, der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder dem Bewerbungsprozess behilflich sein kann.

Die zweite Phase steht ganz im Zeichen der Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses und der Sicherung des Ausbildungsabschlusses sowie eines anschließenden Übergangs in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Dazu gehört auch vor allem die Begleitung des Teilnehmenden im ausbildenden Betrieb, sowohl im Hinblick auf den betrieblichen Alltag als auch hinsichtlich der Berufsschule und des individuellen theoretischen Unterstützungsbedarfs.

Eine der wichtigsten Bezugspersonen für den teilnehmenden jungen Menschen ist der Ausbildungsbegleiter, der nicht nur ihm mit Rat und Tat bei allen ausbildungsbezogenen Fragen, Schritten und Kreuzungen zur Seite steht, sondern auch engen Kontakt mit den Lehrkräften der Berufsschule, dem Ausbildungsbetrieb und den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit hält und mit diesen zusammenarbeitet. Bei den Ausbildungsbegleitern kann es sich beispielsweise auch um Sozialpädagogen handeln, die den Auszubildenden bei der Bewältigung sozialer Problemstellungen unterstützen.

Die Maßnahme kann nicht nur mit der Suche nach einem Ausbildungsplatz, sondern zu jeder Zeit der Ausbildung beginnen. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und im besten Falle der Übergang in ein festes Arbeitsverhältnis sind die Ziele der Maßnahme. Mit ihrem Erreichen endet sie.

Welche Betriebe können teilnehmen und welche Pflichten kommen auf sie zu?

Generell kann jeder qualifizierte Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden im AsA-Programm ausbilden. Die Verantwortung für die Ausbildung liegt wie bei jedem anderen Auszubildenden beim Ausbildungsbetrieb selbst. Die AsA bietet lediglich eine Unterstützung der Organisation, Verwaltung und Durchführung vor und während der Ausbildung der förderbedürftigen jungen Menschen.

Was kostet sie wen?

Eine Assistierte Ausbildung kostet weder den Auszubildenden oder die Auszubildende etwas noch den ausbildenden Betrieb. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter übernommen. Die Gelder stammen aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.

Diese Akteure profitieren von einer Assistierten Ausbildung

Win-Win-Win! Wird die Assistierte Ausbildung von allen Parteien ihrem Zweck entsprechend genutzt, profitieren sie alle von diesem Modell der Ausbildungsförderung. In erster Linie natürlich der junge Mensch, der die auf ihn zugeschnittene Unterstützung und Förderung bekommt, die ihm letztlich dazu verhilft, den Ausbildungsplatz nicht nur zu ergattern, sondern auch die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Auch Unternehmen, die immer mehr mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen haben, können mithilfe einer Assistierten Ausbildung Lehrstellen besetzen, die ansonsten womöglich frei geblieben wären. Sie erhalten darüber hinaus auch Unterstützung bei der Durchführung einer Ausbildung, die sich aufgrund der sozialen Benachteiligung oder Lernbeeinträchtigung des Auszubildenden als besondere Herausforderung herausstellen könnte. Am Ende gehört auch die Bundesagentur für Arbeit, die das ganze finanziert, zu den Gewinnern. Jeder (junge) Mensch in einem Ausbildungs- und anschließendem Arbeitsverhältnis ist ein Erfolg, wird er doch langfristig gesehen zum hoffentlich zahlungskräftigen Steuerzahler.

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Quellen:

Bundesagentur für Arbeit
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.