Jobangebote für Oberstudienrat / Oberstudienrätin (15km)

Geschätztes Bruttogehalt
*Die Gehaltsspannen werden aus dem Stellenanzeigeninhalt errechnet und entsprechen der marktüblichen Vergütung basierend auf 2 Mio. Gehaltsdatensätzen.
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Gehalt Oberstudienrat / Oberstudienrätin

Datenbasis: 329 Datensätze

Oberstudienrat / Oberstudienrätin:

1. Gehalt

Als Oberstudienrat liegt das deutschlandweite Gehalt bei 4.925 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 329 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 4.185 € beginnen, Oberstudienräte in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 5.811 € und mehr verdienen können.

Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 5.079 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 4.879 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Oberstudienrat in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar

  • 25 Jahre = 3.653 Euro brutto
  • 30 Jahre = 4.022 Euro brutto
  • 35 Jahre = 4.355 Euro brutto
  • 40 Jahre = 4.820 Euro brutto
  • 45 Jahre = 4.882 Euro brutto
  • 50 Jahre = 4.882 Euro brutto

Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt

  • bis 500 Mitarbeiter = 4.941 Euro brutto
  • 501 bis 1000 Mitarbeiter = 4.782 Euro brutto
  • über 1000 Mitarbeiter = 5.370 Euro brutto
2. Ausbildung / Weiterbildung

Den Titel Oberstudienrat /-rätin bringt eine Beförderung aus der vorherigen Position als Studienrat. In der Vergangenheit wurden Studienräte nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren automatisch zum/zur Oberstudienrat /-rätin befördert. Die sogenannte Regelbeförderung ist nicht mehr aktuell. Wer heutzutage Oberstudienrat /-rätin werden möchte, übernimmt zusätzliche Verantwortungen in Verwaltung oder Leitung der Schule. Welche Verantwortungen dies sind, klärt der/die Bewerber /-in gemeinsam mit dem zuständigen Vorgesetzten. Denkbare Aufgaben sind am Gymnasium die Funktion des Oberstufenberaters, an einer Gesamtschule die Übernahme der Fachobschaft und am Berufskolleg die Rolle als Bildungsgangleiter.

Bewerber für die Beförderung zum/zur Oberstudienrat /-rätin müssen sich einem Bewerbungsverfahren unterziehen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Schule gelten einschlägige Bewertungsmerkmale. Das sind beispielsweise Unterrichtsbesuche, mündliche Prüfungen hinsichtlich schulrelevanter Inhalte oder didaktische Ausarbeitungen. Zugang zu dem Berufsbild Oberstudienrat /-rätin haben nur Studienräte.

Um zum/zur Studienrat /-rätin ernannt zu werden, schließen Interessenten ein wissenschaftliches Hochschulstudium ab. Sie studieren mindestens zwei Hauptfächer und einen pädagogischen Ergänzungsteil auf Lehramt. Anschließend erarbeiten die Bewerber ein durchschnittlich zwei Jahre währendes Referendariat. In dieser Zeit absolvieren sie außerdem eine begleitende Ausbildung an einem Studienseminar. Nach einer weiteren Dauer von drei Jahren Probezeit im Beamtenverhältnis kann die Ernennung zum/zur Studienrat /-rätin erfolgen.

Zur Erfüllung der Position im sogenannten „mittleren Schulmanagement“ muss ein /-e Oberstudienrat /-rätin das Fachwissen immer auf dem Laufenden halten und das Know-how aktualisieren. Dabei liegt ein besonderer Focus auf der gesellschaftlichen Entwicklung und den aktuellen, sich stets ändernden Bedürfnisse der jungen und jugendlichen Schüler. Fachliche Seminare und Lehrgänge für Oberstudienräte frischen die Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet auf und gewähren Einblick in neuzeitliche wissenschaftliche Entdeckungen. Workshops zu den Themen Didaktik, Unterrichts- und Schulentwicklung sowie Sozialkompetenz ermöglichen Oberstudienräten die qualifizierte Ausübung ihres Berufes.

In Deutschland sind circa 20 % der Beamten auf Lebenszeit Oberstudienräte. Wer im höheren Schuldienst beruflich weiter kommen möchte, zum Beispiel als Vertreter /-in des Schulleiters, bewirbt sich um eine Beförderung zum nächsthöheren Amt. Die nachfolgende Amtsbezeichnung lautet Studiendirektor /-in. Eine berufsbegleitende Promotion ist für Oberstudienräte durchführbar.

3. Studium

Um Oberstudienrat /-rätin zu werden, eignet sich eine berufliche Laufbahn als Gymnasiallehrer /-in. Dazu studieren Schulabgänger mit Hochschulreife zwei bis drei wissenschaftliche Wahlfächer plus Pädagogik. Passend sind unter anderen die Studienfächer Deutsch, Biologie, Kunst und Erziehungswissenschaften. Studenten berücksichtigen, dass Universitäten für die Studiengänge Kunst, Sport und Musik eine Eignungsprüfung verlangen.

Lateinkenntnisse sind erforderliche für das gymnasiale Lehramtsstudium in den Fächern

  • Englisch,
  • Französisch,
  • Italienisch,
  • Spanisch und
  • Geschichte.

Wer beabsichtigt, Lehrer für katholische Religion zu werden, benötigt ebenfalls Lateinkenntnisse. Für das Fach Religion ist sogar Grundwissen in Griechisch und Hebräisch erwünscht. Weitere besondere Vorkenntnisse oder praktische Erfahrungen, die Universitäten von angehenden Gymnasiallehrern erwarten, müssen die Studenten nicht vor Aufnahme des Studiums nachweisen. Erst bei Abschluss des Studiums durch das Staatsexamen oder den aktuellen Master of Education ist der Nachweis über die erforderlichen Expertisen zu erbringen.

Im Studiengang Deutsch beziehungsweise Germanistik erarbeiten die Studierenden Fachkenntnisse in Sprach- und Literaturwissenschaften. Sie behandeln Deutsch als Zweit- und Fremdsprache und beschäftigen sich mit Fachdidaktik. Als zukünftige Lehrer machen sie sich die Erkenntnis- und Arbeitsmethoden in Germanistik zu eigen. Studierende lernen, auf ihr Wissen in Teilbereichen zuzugreifen. Dadurch sind sie in der Lage, grundlegende und zeitgemäße Fragestellungen und Prozeduren zu definieren und weiter zu entwickeln. In Bezug auf Lehr- und Lernprozesse erlangen die Studenten ausbaufähige Sachkunde hinsichtlich Mehrsprachigkeit. Sie werden mittels ihrer sprach- und literaturdidaktischen Ausbildung befähigt, für Kinder und Jugendliche aufgabenorientierten Unterricht zu konzeptionieren.

Im Fach Biologie sind ein Bachelor- und anschließender Masterabschluss vonnöten, um als Referendar /-in für die Lehrtätigkeit am Gymnasium zugelassen zu werden. Den Bachelortitel erarbeiten Studenten in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern. Der darauf folgende Mastertitel bedarf einer weiteren Studienzeit von vier Semestern. Im Biologiestudium, das sich mit der Wissenschaft der belebten Natur beschäftigt, lernen Studenten die Rubriken:

  • Biochemie,
  • Biophysik,
  • Genetik,
  • Mikrobiologie,
  • Mikroorganismen, Zoologie,
  • Ethologie,
  • Ökologie.

Ausschlaggebend für eine spätere Lehramtstätigkeit ist das Fachgebiet Biologiedidaktik.

4. Tätigkeit

Ein/e Oberstudienrat /-rätin bekleidet in Deutschland ein Amt im höheren Schuldienst. Zu höheren Schulen zählen Gesamtschulen, Gymnasien und berufsbildende Schulen. Wer es im Schuldienst bis zur Stufe Oberstudienrat / Oberstudienrätin geschafft hat, hat schon einige Jahre an der Schule hinter sich. Trotzdem muss man auch auf dieser Hierarchiestufe Fortbildungen besuchen, um sich den verändernden Unterrichtsbedingungen angepassen zu können. Die Aufgaben von Oberstudienräten gehen über eine unterrichtende Tätigkeit hinaus und müssen von der Bedeutung her das Amt prägen. Oberstudienräte leiten Fachkonferenzen oder Fachgruppen. Sie betreuen die anfallenden Angelegenheiten, organisieren Treffen und Dokumentationen und koordinieren Stoffverteilungspläne. Sie verantworten Lern- und Leistungskontrollen der anderen Lehrkräfte und legen entsprechende Bewertungsmaßstäbe fest.

Die Unterstützung des/der Studiendirektors /-in bei schulfachlichen und pädagogischen Fragestellungen gehört ebenso zu den Aufgaben eines/r Oberstudienrates /-rätin. Oft haben sie die Verpflichtung, Lehrmittelsammlungen, Sprachlabors oder EDV-Einrichtungen zu pflegen. Sie sorgen dann für Ordnung in Werk- und Übungsräumen und leiten die Schulbibliothek. Darüber hinaus organisieren die Berufsangehörigen Schüleraustausche, Betriebspraktika und Studientage. Sie begleiten schulische Maßnahmen zur Umwelterziehung und Gleichberechtigung der Geschlechter.

Auch an Gymnasien hat das Lehrpersonal verstärkt mit Verhaltensauffälligkeiten zu tun: Die Schüler sind oft unkonzentriert und schwer zu motivieren. Ein Oberstudienrat bzw. eine Oberstudienrätin, der/die die Aufgabe ernst nimmt, versucht dennoch, auch in Pubertierenden die Liebe zu seinem Fach zu entfachen, aber auch Disziplin und akribisches Arbeiten in Hinblick auf die Zukunft der Schüler zu fördern.

Nach dem zweiten Staatsexamen und einigen Jahren als Studienrat bzw. Studienrätin wird dieser Aufstieg durchaus lukrativ vergütet. Der Verdienst ist aber der Tätigkeit angemessen, denn neben der „sichtbaren“ Arbeitszeit, also der gegebenen Stundenzahl, verbringt ein Oberstudienrat bzw. eine Oberstudienrätin sehr viel Zeit mit Vor- und Nachbereitung von Stunden oder dem Korrigieren von Klausuren. Das Durchschnittsgehalt eines Oberstudienrats, einer Oberstudienrätin liegt sicher unter dem eines Managers in der freien Wirtschaft, ist dennoch innerhalb der Schulhierarchie als gut bis sehr gut zu bezeichnen. Das Einkommen reflektiert aber auch das hohe Maß an Verantwortung, das einem Pädagogen in heutiger Zeit noch aufgebürdet wird.

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