News

Wie viel verdient man als Bundestagsabgeordneter?

Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
findest du im Stepstone Magazin
Deutscher Bundestag

Deutschland wird in wenigen Tagen wählen und zahlreiche Abgeordnete durch Ihre Stimme den Einzug in den Bundestag ermöglichen. Viele dieser Abgeordneten sind in der neuen Legislaturperiode zum ersten Mal dabei, viele üben diesen Job aber auch schon seit Jahren aus. Wissen Sie eigentlich genau, was so ein Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) macht? Und vor allem, welches Gehalt er oder sie für diese Tätigkeit bekommt? Hier erfahren Sie genau das.

 

Was macht ein Bundestagsabgeordneter?

Wir kennen sie alle, die Fernsehbilder aus dem Bundestag, wo vorne am Pult ein Abgeordneter mal mehr, mal weniger leidenschaftlich spricht, während ein Teil der anderen Parlamentarier gelangweilt in den blauen Stühlen lümmelt, ein anderer Teil kopfschüttelnd abwinkt, lacht, dazwischenruft oder andere Formen des Missfallens äußert und die Parteifreunde des Redners applaudierend versuchen, ihn zu unterstützen.

Diese Debatten im Bundestag sind ein Teil der Arbeit eines Bundestagsabgeordneten, aber lediglich der, der öffentlich wahrgenommen wird. Hinter den Kulissen, außerhalb des Plenarsaals arbeiten die Abgeordneten in Ausschüssen, Arbeitskreisen und Fraktionssitzungen, um Themen, die im Bundestag diskutiert und bestenfalls verabschiedet werden sollen, zu planen und vorzubereiten. Zusätzlich müssen sie an Sitzungen von Gremien teilnehmen, sich mit Vertretern der Presse, von Behörden oder anderen Interessengruppen treffen und mit Besuchergruppen diskutieren.

Doch auch damit ist der Job noch nicht erledigt. Neben diesem existiert auch noch der Teil, der im eigenen Wahlkreis stattfindet. Außerhalb der jährlich etwa 20 Sitzungswochen in Berlin und an vielen Wochenenden gehen Bundestagsabgeordnete ihrer Betreuungsaufgabe des Heimatwahlkreises nach. Dort kümmern sie sich um lokale Angelegenheiten und pflegen den Kontakt zu den Bürgern, indem sie zum Beispiel zur Bürgersprechstunde einladen.

Da obendrein auch noch Parteiveranstaltungen auf dem Programm stehen, ist der Terminkalender eines Bundestagsabgeordneten in der Regel prall gefüllt. Viele Abgeordnete berichten von einer 7-Tage-Woche und einer Wochenarbeitszeit zwischen 60 und 100 Stunden.

 

Gehalt und mehr – das bekommen Bundestagsabgeordnete

Das hohe Arbeitspensum wird auch stattlich entlohnt. Das Grundgehalt eines Bundestagsabgeordneten, das offiziell als Abgeordnetenentschädigung bezeichnet wird, beläuft sich seit dem 1. Juli 2021 auf 10.012,89 Euro pro Monat. Die Höhe orientiert sich am Gehalt eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes und passt sich jedes Jahr auf Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindexes an, also der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland.

Dieses Einkommen muss, genau wie Lohn oder Gehalt eines jeden Arbeitnehmers, versteuert werden. Sozialabgaben werden ebenfalls geleistet, wie Beamte erhalten sie aber auch Beihilfe für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer mindestens ein Jahr Abgeordneter im Bundestag war, hat mit Vollendung des 67. Lebensjahres Anspruch auf eine Altersentschädigung. Die Höhe dieser Altersentschädigung richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit – für ein Jahr beträgt sie 2,5 % der aktuellen Abgeordnetenentschädigung und mit jedem zusätzlichen Jahr wächst sie um weitere 2,5 %. Bei maximal 65 % der aktuellen Abgeordnetenentschädigung ist allerdings die Obergrenze erreicht.

Neben den Abgeordnetenentschädigungen, die oft auch als Diäten bezeichnet werden, erhalten alle Parlamentarier monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von aktuell 4.560,59 Euro. Damit sollen die Zweitwohnung in Berlin, Fahrten innerhalb des Wahlkreises oder andere Aufwendungen finanziert werden, die durch das Mandat entstehen. Welche Kosten tatsächlich anfallen, wird dabei allerdings nicht geprüft.

Damit die Abgeordneten ihre Aufgaben effektiv erfüllen können, bekommen sie ein 54 Quadratmeter großes Büro in Berlin, das komplett mit Kommunikationsgeräten und Möbeln ausgestattet ist. Die Dienstfahrzeuge des Bundestags können im Berliner Stadtgebiet kostenfrei genutzt werden. Außerdem erhalten die Mandatsträger zusätzlich eine Amtsausstattung, die Geld- und Sachleistungen für Mitarbeiter, Reisekosten und Büros umfasst:

  • Büroausstattung

Bis zu 12.000 Euro stehen jedem Abgeordneten pro Jahr für Büromaterial, Telefonkosten, Mobiltelefone, Porto etc. für die Büros in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Um dieses Budget nutzen zu können, müssen allerdings Belege eingereicht werden. Für neu gewählte Abgeordnete kommen im Debütjahr ihrer Bundestagsmitgliedschaft weitere 255,65 Euro hinzu.

  • Reisekosten

Alle Bundestagsabgeordnete fahren kostenfrei in der 1. Klasse der Betriebe der Deutschen Bahn. Die Kosten für Inlandsflüge trägt der Bundestag, Dienstreisen ins Ausland müssen jedoch vorab genehmigt werden. Fahrten innerhalb des Wahlkreises, die der Ausübung des Mandats dienen, sind durch die oben genannte Kostenpauschale abgedeckt.

  • Mitarbeiterkosten

Für persönliche Mitarbeiter, die den Abgeordneten unterstützen, steht diesem ein monatliches Budget von 19.913 Euro zur Verfügung. Die Bezahlung der Mitarbeiter läuft jedoch nicht über den Abgeordneten direkt, sondern wird von der Bundestagsverwaltung übernommen. Würde der Abgeordnete einen Verwandten als Mitarbeiter einstellen, müsste er das Gehalt aus der eigenen Tasche bezahlen.

Scheidet der Abgeordnete aus dem Bundestag aus, steht ihm Übergangsgeld zur Verfügung, das der Absicherung des beruflichen Wiedereinstiegs dient. Bundestagsabgeordnete geben in der Regel (zumindest zeitweise) ihren Beruf für das Mandat auf. Damit ist ein hohes Risiko verbunden, denn wie lange ein Abgeordneter Mitglied des Bundestages sein kann, ist im Vorhinein nicht mit Sicherheit zu sagen. Wer vorher Freiberufler oder selbstständig war, muss unter Umständen nach der Tätigkeit als Abgeordneter wieder neu anfangen und seine berufliche Existenz aufbauen.

Deshalb bekommen Abgeordnete pro Jahr der Parlamentszugehörigkeit Übergangsgeld in Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Nach einer kompletten vierjährigen Legislaturperiode gäbe es also Übergangsgeld für vier Monate. Der maximale Bezugszeitraum beträgt jedoch 18 Monate.

 

Heikles Thema Nebenverdienst

Abgeordnete dürfen im Rahmen von Nebentätigkeiten zusätzlich Geld verdienen. Ab einem Extra-Einkommen von monatlich 1.000 Euro oder jährlich 10.000 Euro sind diese Einkünfte meldepflichtig. Das große Problem: Nicht immer muss der Abgeordnete dabei der Öffentlichkeit transparent machen, wer ihm die Zusatzhonorare gezahlt hat. Für den Wähler ist also nicht in jedem Fall ersichtlich, wer dem Abgeordneten für welchen Dienst Geld gezahlt hat. Dadurch ist auch nicht zu erkennen, ob der Abgeordnete möglicherweise in einen Interessenskonflikt bezüglich seiner politischen Entscheidungen und Maßnahmen geraten könnte.

Betrachtet man die zuletzt beendete Wahlperiode, haben laut abgeordnetenwatch.de lediglich 226 der 709 Abgeordneten, also ca. ein Drittel, so viel hinzuverdient, dass es meldepflichtig war. Darunter waren dann jedoch einige, die gewaltige Summen eingenommen haben – insgesamt kommen die betreffenden 226 Mitglieder des Bundestags auf Zusatzeinnahmen von über 35 Millionen Euro. Genauer kann die Summe nicht beziffert werden, da die Abgeordneten nicht den exakt verdienten Betrag angeben müssen, sondern lediglich, in welcher von zehn Einkommensstufen dieser lag – ein weiteres Problem der Regelung zu Nebeneinkünften, das nicht zu mehr Transparenz beiträgt.

Die folgende Liste zeigt Nebenverdienste von einigen besonders prominenten Abgeordneten während ihrer Legislaturperiode:

  • Christian Lindner (FDP): min. 472.000 €
  • Gregor Gysi (Die Linke): min. 566.000 €
  • Hans-Peter Friedrich (CDU): min. 196.500 €
  • Martin Schulz (SPD): min. 143.500 €
  • Thomas de Maizière (CDU): min. 410.500 €
  • Ulla Schmidt (SPD): min. 249.500 €

 

Aktuelle Stellenangebote beim Bundestag:

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Wie wird man Bundestagsabgeordneter?

Die Verdienstmöglichkeiten sprechen Sie an und das hohe Arbeitspensum schreckt sie nicht ab? Dann interessiert Sie vielleicht, ob auch Sie Bundestagsabgeordneter werden können.

Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger Bundestagsabgeordneter werden, der mindestens achtzehn Jahre alt ist und entweder durch eine Partei nominiert wurde oder mindestens 200 Unterstützer-Unterschriften von Bürgern des Wahlkreises vorweisen kann. Die meisten Abgeordneten des Bundestags haben sich bereits in frühen Jahren politisch engagiert und den Weg über verschiedene Jugendorganisationen in die Kommunalpolitik gefunden. Wer sich dort gut angestellt und einen Namen gemacht hat, hat eine solide Basis, um ein Mandat auf Bundesebene erringen zu können.

 

Quellen:

Deutscher Bundestag
Abgeordnetenwatch.de

 

Autor: Michel Vo