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Was gehört in meinen Lebenslauf und was besser nicht?

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Lebenslauf

Bewerbungen sollen lückenlose Lebensläufe enthalten und dem Personalverantwortlichen einen ersten Eindruck vom Kandidaten vermitteln. Doch welche Details dürfen verschwiegen werden und welche Angaben müssen gemacht werden? Wie der richtige Lebenslauf aussehen sollte, erfahren Sie hier.

Familienstand, Kinder, Foto – Was darf fehlen und was gehört dazu?

Der Familienstand muss im Lebenslauf nicht erscheinen. Manche Unternehmen fragen danach, aber sie dürfen vom Bewerber keine Angaben über deren Familienstand verlangen. Experten empfehlen, die Angabe über den Familienstand komplett wegzulassen. Junge Frauen könnten sich damit die Chance auf ein Bewerbungsgespräch verbauen. Lesen die Personalverantwortlichen, dass die junge Kandidatin verheiratet und noch kinderlos ist, sortieren sie diese Bewerberin oftmals aus, da sie keine Mitarbeiterin einstellen wollen, die schon bald in Elternzeit geht. Sind Geschiedene ehrlich und schreiben diesen Familienstand in die Bewerbung, deuten Personalchefs die Scheidung häufig als Scheitern und auch dies wäre ein Manko.

Eine Mutter sollte ihre Kinder erst im Bewerbungsgespräch erwähnen. Wird schon im Bewerbungsschreiben auf die Kinder hingewiesen, gehen immer noch einige Chefs davon aus, dass dies zu Problemen führen könnte. Deshalb sollten Mütter im Bewerbungsschreiben keine Angaben über Kinder machen.

Eigentlich muss der Bewerbung kein Foto mehr beigefügt werden, doch die meisten Personaler möchten ein Bild des Bewerbers sehen. So werden Bewerbungen ohne Foto oftmals aussortiert, besonders wenn es sich um eine Stelle handelt, die mit Kundenkontakt verbunden ist.

Damit das fehlende Foto kein Stolperstein wird, sollte also ein Foto beigefügt werden. Dieses Foto lässt man am besten beim Fotografen machen. Urlaubsfotos oder ähnliche Bilder gehören nicht in die Bewerbungsmappe. Wird hingegen in der Stellenausschreibung explizit darauf hingewiesen, dass kein Foto dabei sein sollen, sollte dieses auch wirklich nicht mit angefügt werden.

So sollte ein Lebenslauf aufgebaut werden

Üblich ist ein tabellarischer Lebenslauf, der alle wichtigen Angaben in kurzer Form enthalten sollte. Dieser Lebenslauf sollte maximal zwei Seiten füllen. Wer umfangreiche Berufserfahrungen oder Kenntnisse vorzuweisen hat, kann seinen Lebenslauf um eine dritte Seite verlängern. Der Lebenslauf sollte aus folgenden Punkten bestehen, wobei die Reihenfolge auch verändert werden kann:

Überschrift und Foto: Als Überschrift wählt man entweder „Lebenslauf“ oder seinen Vor- und Nachnamen. Möchte man ein Foto beifügen, gehört dies unter die Überschrift.

Persönliche Date: Dieser Punkt kann auch „Über mich“ oder „Persönliches“ oder „Personalien“ genannt werden. Wurde der Name nicht in der Überschrift angegeben, wird er unter diesen Punkt gesetzt. Zudem gehören zu den persönlichen Daten Anschrift, Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum und –ort. Der Familienstand muss – wie oben bereits erwähnt – nicht angegeben werden. Wer ihn dennoch angeben möchte, schreibt ihn unter diesen Gliederungspunkt. Geht aus dem Geburtsort oder dem Nachnamen nicht hervor, dass der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wird die Staatsangehörigkeit hinzugeschrieben. Auf die Berufe der Eltern wird nur dann eingegangen, wenn es für den Job relevant ist. Bewirbt man sich beispielsweise für eine Stelle als Rechtsanwalt und der Vater übt diesen Beruf aus, kann dies im Lebenslauf erwähnt werden. Beim Punkt „Persönliche Daten“ kann auch der Beruf, das Berufsziel und das langfristige Karriereziel genannt werden.

Berufserfahrungen: Zu den Berufserfahrungen zählen Praktika, Jobs oder Projekte. Wurde neben dem Studium gejobbt, sollte diese Tätigkeit für die Stelle relevant sein. Hat man zum Beispiel als Kellner sein Studium finanziert, gehört dieser Nebenjob außerhalb von Gastronomieberufen nicht in den Lebenslauf. Ansonsten werden zu jeder Berufserfahrung bis zu fünf Aufgaben genannt, die man im Praktikum oder im Job erfüllt hat. Statt einer Aufzählung bieten sich hier auch kurze knackige Sätze an, um die Aufgaben zu umreißen. Zudem wird das Unternehmen genannt, für das man tätig war. Die Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung sollte zwar über Details informieren, aber kurz gehalten werden.

Ausbildung: In diesen Punkt gehören die Schulbildung, die Berufsausbildung und das Studium hinein. Abschlussnoten können genannt werden, wenn sie ein Auswahlkriterium darstellen. Auch Themen von Abschlussarbeiten während des Studiums können erwähnt werden, wenn diese einen Mehrwert liefern. Zudem sollte immer die Zeitspanne (Monat/Jahr) angegeben werden.

Erfahrungen im Ausland: Hat man Auslandserfahrungen machen können, werden diese mit Zeitangabe und kurzer, stichpunktartiger Beschreibung genannt. Hier muss auf mögliche Doppelung geachtet werden: Ein Praktikum im Ausland gehört in den oberen Punkt „Berufserfahrung“. Ein Sprachkurs im Ausland wird im nachfolgenden Punkt „Kenntnisse“ genannt.

Kenntnisse (EDV und Sprachen): Im Lebenslauf werden die EDV-Kenntnisse genannt, wobei sich der Bewerber selbst einstuft oder die Kenntnisse kurz umschreibt. Beispiel: Experte in Word, Einsteiger in Excel. Handelt es sich um eine Bewerbung auf eine IT-Stelle, sollten die Kenntnisse über Computer und Software als Zusatzpunkt auf die dritte Seite des Lebenslaufes genannt werden.

Die Sprachkenntnisse werden mit Abstufungen bewertet:

  • Muttersprache
  • Sehr gut oder verhandlungssicher (bei Auslandserfahrungen oder wenn der Bewerber tatsächlich in der Fremdsprache verhandeln musste)
  • Fließend oder gut (wenn man sich in der Sprache ohne Probleme verständigen kann)

Engagement und Hobbys: Besonders große Unternehmen schätzen Bewerber, die sich privat engagieren, ein Ehrenamt bekleiden oder einem Hobby nachgehen. Soziale Engagements, Vereinsmitgliedschaften, Ehrenämter, Parteimitgliedschaft, ein eigener Blog, Hobbys und Interessen sollten somit durchaus im Lebenslauf aufgeführt werden. Allerdings sollten Sportarten mit hohem Risiko lieber nicht genannt werden. Hier könnten die Chefs befürchten, dass der Bewerber oft aufgrund von Verletzungen fehlt.

Referenzen: Referenzen sind kein Muss für den Lebenslauf. Möchte man diese angeben, sollte man vorher die entsprechende Person um Erlaubnis fragen. Professoren, Vorgesetzte oder andere Personen werden für die Nennung der Referenzen mit Namen und Angaben zu Kontaktmöglichkeiten genannt. In Deutschland hat sich die gegen chronologische Ordnung durchgesetzt: Man beginnt mit den aktuellen statt der ältesten Daten.

Was ist mit Lücken im Lebenslauf?

Es gibt kaum einen Menschen, der einen lückenlosen Lebenslauf präsentieren kann. Die Lücken sollten allerdings keinen Raum für Interpretationen bieten. Es wäre somit ein Fehler, Lücken kommentarlos im Lebenslauf stehenzulassen, sodass die Personalchefs über die Gründe spekulieren können.

Jede Lücke wird begründet und dabei wird ehrlich vorgegangen. Die Lücke kann mit neutralen Begriffen wie „Berufliche Orientierung“ oder „Neuorientierung“ oder ähnliches benannt werden. Also: Kurze und neutrale Begründung der Lücke, ohne die Begründung auszuschmücken. Wie aber soll eine größere Lücke von mehreren Monaten formuliert und begründet werden? Ist man beispielsweise bereits längere Zeit arbeitslos, nennt man die positiven Erfahrungen und Kenntnisse, die man in dieser Zeit gewinnen konnte. Beispiel: „Seit der letzten Arbeitsstelle habe ich mich im Bereich XY anhand von Fachbüchern (Fernstudium o.ä.) weitergebildet.“ Selbstverständlich sollte dies auch der Wahrheit entsprechen, denn im Vorstellungsgespräch könnte das erworbene Fachwissen abgefragt werden.

Weitere Tipps für den Lebenslauf

Die Personalverantwortlichen möchten einen strukturierten Lebenslauf vorfinden. Das bedeutet: Der Lebenslauf wird übersichtlich gegliedert, sodass die relevanten Angaben direkt auf einen Blick zu erkennen sind. Die Informationen werden in Kurzform aufgeführt, wobei die Eckdaten, wie Zeitraum, Ort und Unternehmen, mit Fettschrift hervorgehoben werden.

Zudem sollten Schriftgröße und Schrifttyp einheitlich sein sowie ein einfacher Zeilenabstand gewählt werden.

In den Lebenslauf gehören alle wichtigen Informationen, die für die Stelle relevant sind. Ob der Bewerber gerne mit dem Hund spazieren geht (Hobby) oder kocht, welche Berufe Bruder und Schwester ausüben oder in welche Grundschule man ging, interessiert die Personalchefs wenig. Bei allen Angaben geht es vielmehr um Qualifikationen, die für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung sein können.

Jede Bewerbung sollte individuell und auf die Arbeitsstelle zugeschnitten sein – selbstverständlich mit wahrheitsgemäßen Angaben. Muster-Lebensläufe kommen bei den Personalchefs nicht gut an und werden oftmals direkt aussortiert. Wer sich schon bei der Bewerbung wenig Mühe gibt, wird sich im Beruf ebenfalls als bequem zeigen – so könnte diese Form des Lebenslaufes gedeutet werden.

Wichtig ist ebenfalls ein Lebenslauf ohne Tipp- und Rechtschreibfehler und das gilt für Bewerbungen aller Berufsrichtungen. Ein Lebenslauf voller Fehler weist auf eine unordentliche und phlegmatische Arbeitsweise hin. Jeder Lebenslauf sollte Korrektur gelesen werden, bestenfalls zusätzlich von einer anderen Person.