Jobangebote für Pflegehelfer / Pflegekraft im Privathaushalt (15km)

Geschätztes Bruttogehalt
*Die Gehaltsspannen werden aus dem Stellenanzeigeninhalt errechnet und entsprechen der marktüblichen Vergütung basierend auf 2 Mio. Gehaltsdatensätzen.
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Deine Suchkriterien: Pflegehelfer / Pflegekraft im Privathaushalt
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Gehalt Pflegehelfer / Pflegekraft im Privathaushalt

Datenbasis: 7 Datensätze
Region 1. Quartil Mittelwert 3. Quartil Jobangebote
Deutschland 1.607 € 1.680 € 2.045 €  
Baden-Württemberg 1.683 € 1.759 € 2.141 €
Bayern 1.642 € 1.717 € 2.090 €
Berlin 1.550 € 1.620 € 1.972 €
Brandenburg 1.413 € 1.477 € 1.798 €
Bremen 1.573 € 1.644 € 2.001 €
Hamburg 1.656 € 1.731 € 2.107 €
Hessen 1.709 € 1.787 € 2.175 €
Mecklenburg-Vorpommern 1.381 € 1.444 € 1.758 €
Niedersachsen 1.607 € 1.680 € 2.045 €
Nordrhein-Westfalen 1.613 € 1.686 € 2.052 €
Rheinland-Pfalz 1.591 € 1.663 € 2.024 €
Saarland 1.537 € 1.607 € 1.956 €
Sachsen 1.418 € 1.482 € 1.804 €
Sachsen-Anhalt 1.401 € 1.465 € 1.783 €
Schleswig-Holstein 1.518 € 1.587 € 1.932 €
Thüringen 1.416 € 1.480 € 1.802 €

Pflegehelfer / Pflegehelferin / Pflegekraft im Privathaushalt:

1. Gehalt

Als Pflegehelfer im Privathaushalt liegt das deutschlandweite Gehalt bei 1.680 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 7 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 1.607 € beginnen, Pflegehelfer Privathaushalt in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 2.045 € und mehr verdienen können.

Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 1.587 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 1.759 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Pflegehelfer im Privathaushalt in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar

  • 25 Jahre = 1.791 Euro brutto
  • 30 Jahre = 1.791 Euro brutto
  • 35 Jahre = 1.626 Euro brutto
  • 40 Jahre = 1.607 Euro brutto
  • 45 Jahre = 1.373 Euro brutto
  • 50 Jahre = 1.664 Euro brutto

Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt

  • bis 500 Mitarbeiter = 1.645 Euro brutto
  • 501 bis 1000 Mitarbeiter = 2.045 Euro brutto
  • über 1000 Mitarbeiter = 1.680 Euro brutto
2. Ausbildung / Weiterbildung

Eine Ausbildung, die genau für diesen Einsatz qualifiziert, gibt es nicht. Wohl aber Ausbildungen, die Inhalte aus der Pflege vermitteln und dafür qualifizieren im Privathaushalt als Pflegekraft eingesetzt zu werden. Da die Bezeichnung Pflegehelfer/-in auf eine verkürzte Ausbildung zum/zur Helfer/-in hinweist, können diese Ausbildungsberufe für den Beruf qualifizieren:

  • Altenpflegehelfer/-in,
  • Betreuungskraft/Alltagsbegleiter/-in,
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in,
  • Heilerziehungspflegehelfer/-in,
  • Helfer/-in für Altenpflege/Persönliche Assistenz,
  • Krankenpflegehelfer/-in für Altenpflege,
  • Krankenpflegehelfer/-in für Behindertenpflege.

Grundsätzlich ermöglichen die oben genannten Ausbildungen in der Regel alle eine Tätigkeit in einer Einrichtung der Kranken-, Alten- und Behindertenpflege. Eine Besonderheit ist die Ausbildung zum/zur Betreuungskraft/Alltagsbegleiter/-in, denn hierbei sind die Ausbildungsinhalte je nach Lehrgangsanbieter geregelt. In der Regel umfassen sie jedoch diese Themen:

  • Typische Alterserkrankungen und Demenz, psychische Erkrankungen sowie geistige Behinderungen,
  • Zielgruppengerechte Betreuungskonzepte, Hauswirtschaft, Ernährungslehre,
  • Kommunikation und Interaktion mit kranken Menschen, Angehörigen und Pflegekräften,
  • Erste Hilfe Maßnahmen,
  • Rechtliches: Haftungs- und Betreuungsrecht.

Ebenfalls ein Sonderfall ist die Ausbildung zum/zur Helfer/-in für Altenpflege/Persönliche Assistenz, denn damit wird keine klassische Ausbildung beschrieben, sondern eine fachliche Unterweisung am Arbeitsplatz. Von Vorteil ist eine branchenspezifische Ausbildung in jedem Fall, Grundvoraussetzung jedoch nicht.

Grundsätzlich gilt, dass die Fähigkeiten, die ein/eine Pflegehelfer/-in im Privathaushalt benötigt, auch über einzelne Kursmodule erworben werden können. Die Zielgruppe sind meist ältere Menschen, die sich nicht mehr alleine versorgen können, oder aber behinderte Menschen, die Unterstützung benötigen. Pflegehelfer im Privathaushalt müssen sich diese Inhalte aneignen, um Hilfe sein zu können:

  • Grundkenntnisse des Krankheitsverlaufes des/der jeweiligen Patienten/-in,
  • Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Pflege und Ernährung des/der Patienten/-in nötig sind,
  • Informationen darüber, wie der Haushalt kosten- und zeitsparend geführt werden kann,
  • Umgang mit Fremden, oft geistig Verwirrten sowie deren Angehörigen.
3. Studium

Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich beim Berufsbild des/der Pflegehelfers/-in im Privathaushalt um einen Helferberuf, der gewisse fachliche Kenntnisse voraussetzt, für die aber keine abgeschlossene Ausbildung obligatorisch ist. Das bedeutet auch, dass kein/-e Pflegehelfer/-in ein Studium absolvieren wird, um anschließend wieder als Pflegehelfer/-in zu arbeiten. Die Praxis sieht hingegen so aus, dass ein/eine Pflegehelfer/-in gute Möglichkeiten hat, einen Pflegeberuf in der Praxis kennenzulernen. Anschließend eine Ausbildung zu absolvieren ist für Interessierte durchaus sinnvoll. Wer allerdings über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann auch ein entsprechendes Hochschulstudium absolvieren.

Die erste Wahl wird in diesem Zusammenhang das Pflegemanagement/die Pflegewissenschaft sein, die mit diesen Studieninhalten aufwartet:

  • Pflegewissenschaft: Recht, wissenschaftliches Arbeiten, empirische Sozialforschung, Gesundheitspsychologie, Prävention, Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik, Pädagogik, Beratungskonzepte.
  • Pflegemanagement: Finanzmanagement, Controlling, Marketing, Human Resource Management, Pflegequalität, Systematik.
  • Fachbereiche: Forensic Nursing, Krankenhaushygiene, Umweltmanagement, Mental Health, Palliativ Care.

Ein Studium des Gesundheitsmanagements/der Gesundheitsökonomie legt den Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Komponente und hält diese Themen vor:

➤ Arbeitsorganisation und Arbeitsrecht, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Gesundheitsversorgung, Wirtschaftswissenschaften, Sozialforschung, Controlling, Qualitätsmanagement, Marketing im Gesundheitswesen, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsförderung, Gesundheitschancen, Patienteninformation, klinische Entscheidungen, Mental Health, Pädagogik der Gesundheitsberufe, Gewaltprävention, Gesundheitspädagogik.

Wer den Fokus auf Menschen legen will, die einen speziellen Förderbedarf haben, ist mit dem Studium der Heilpädagogik gut beraten. Dabei stehen diese Themen auf dem Stundenplan:

➤ Beratung, Diagnostik, Didaktik und Methodik der Heilpädagogik in der Praxis, Berufsrollen, Zielgruppen, Arbeitsfelder und Medien im Rahmen der Heilpädagogik, Empirie und Wissenschaftstheorie als Grundlage der Heilpädagogik, Anwendungsfelder der Pädagogik, Philosophie, Soziologie, Psychologie und der Medizin, Grundlagen der Heilpädagogik: Rechtswissenschaft, Sozialpolitik und Sozialmanagement.

Grundsätzlich möglich ist auch ein Studium der Sozialen Arbeit, das weder einen Fokus auf eine Altersgruppe noch auf eine spezielle Gruppe von Menschen legt. Diese Inhalte werden dabei vermittelt:

  • Arbeitsfelder, Grundbegriffe und Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit,
  • die verschiedenen Alters(ziel)gruppen im Rahmen der Sozialen Arbeit,
  • Prekäre Lebenslagen und soziale Ungleichheit als Grundlage der Hilfsbedürftigkeit.
4. Tätigkeit

Pflegehelfer im Privathaushalt sind für die Unterstützung und Betreuung sowie die Pflege von Menschen, die beispielsweise durch ihr Alter, Behinderung oder Erkrankung auf Hilfe angewiesen sind, zuständig. Dabei betreuen sie die Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Sie übernehmen leichte Pflegetätigkeiten und üben lebenspraktische Hilfsarbeiten aus. Ziel ist es, die Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu belassen, um so den Heilungsprozess zu unterstützen.

Der genaue Tätigkeitsbereich von Pflegekräften ist immer abhängig von deren Ausbildung, denn damit hängen auch die Fähigkeiten und vor allem auch deren Kompetenzen zusammen. Gehen wir davon aus, dass die Pflegehelfer im Privathaushalt bei einem Pflegedienst angestellt sind und in der ambulanten Pflege Dienste verrichtet, sind diese Aufgaben ihre Haupttätigkeiten:

  • Unterstützung beim Aufstehen, Anziehen und bei der Körperpflege,
  • Unterstützung des Fachpersonals bei der Pflege und Lagerung der älteren Menschen,
  • Hilfe bei der Verteilung der Mahlzeiten ggf. Unterstützung beim Essen,
  • Mitgestaltung und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung: Aufräumen, Bettenmachen, Einkaufen, Behördengänge erledigen, zu Arztbesuchen begleiten, gemeinsame Freizeitgestaltung.

Sie halten dabei Rücksprache mit Ärzten und Familienangehörigen. Werden Pflegehelfer zur Unterstützung von behinderten Menschen engagiert, übernehmen sie ähnliche Aufgaben bzw. stimmen diese mit der zu pflegenden Person oder etwaigem Fachpersonal ab.

Aktuelle Gehaltsdatensätze für Pflegehelfer / Pflegekraft im Privathaushalt

Datum Alter Bundesland Berufserfahrung Arbeitszeit Gehalt  
20.10.2016 30 Hessen 6 Jahre 20 Std. 1.000 €  
Pflegehelfer / Pflegekraft im Privathaushalt
Persönliche Daten
Ort:
Marburg
Ausbildung:
Bachelor (BA)
Tätigkeit:
Pflegehelfer / Pflegekraft im Privathaushalt
Hierarchieebene:
keine Personal- und Budgetverantwortung
Berufserfahrung seit insgesamt Jahren:
6 Jahre
Der Arbeitgeber
Firmengröße:
501 - 1000
Branche:
Soziale Einrichtungen
Das Gehalt
Monatsgehalt:
1.000 €
Wochenstunden:
20 h
Überstunden:
0 €
Prämien/Tantiemen:
0 €
betriebliche Altersvorsorge:
0 €
Sonstige Zahlungen:
0 €
Gesamt pro Monat:
1.000 €
Firmenwagen:
Nein