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Wie viel verdienen Beamte der Europäischen Kommission?

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Beamte der Europäischen Kommission

Der Präsident der EU-Kommission geht mit einem Monatsgehalt von rund 30.570 Euro nach Hause. Die Kommissare verdienen ein Brutto-Monatsgehalt von etwa 20.000 Euro. Wie hoch sind die Einkommen der anderen EU-Beamte und wie wird man eigentlich Beamter der Europäischen Kommission?

Wie wird man Beamter der Europäischen Kommission?

Der Bewerber für einen Posten als Beamter der EU-Kommission muss zunächst ein Auswahlverfahren durchlaufen. Veranstalter dieses Verfahrens ist das Europäische Amt für Personalauswahl – kurz EPSO. Das komplette Auswahlverfahren kann bis zu neun Monate dauern und umfasst Aufgaben und Tests, um die Kompetenzen und Fähigkeiten des Bewerbers zu überprüfen.
Hat der Bewerber das Verfahren mit Erfolg bestanden, wird er auf eine Reserveliste gesetzt. Auf diese Liste greifen die Organe zurück sobald Bedarf besteht. Werden Stellen frei, schauen die Dienststellen zuerst die internen Bewerbungen an und anschließend wird auf der Reserveliste nach geeigneten Kandidaten gesucht.

Ein Beamter der EU-Kommission wird zunächst für neun Monate auf Probe eingestellt. Sind sein Verhalten und seine Arbeit ausreichend, wird er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Wurden aber sein Verhalten oder seine Leistung als unzureichend bezeichnet, sodass es keine Rechtfertigung gibt, ein Beamter auf Lebenszeit zu werden, endet die Probezeit mit der Entlassung und er bekommt eine Entschädigung: 2 monatliche Grundgehälter bei einer Dienstzeit von mindestens einem halben Jahr, ein monatliches Grundgehalt bei einer Dienstzeit von weniger als einem halben Jahr und drei monatliche Grundgehälter bei einer Dienstzeit von über einem Jahr. Sollte der Beamte jedoch direkt eine neue Berufstätigkeit beginnen, wird die Entschädigung nicht gezahlt.

Gehalt eines Beamten der Europäischen Kommission

Das Gehalt eines Beamten der EU-Kommission liegt zu Anfang der Karriere als Beamter auf Lebenszeit bei etwa 2.640 Euro und kann sich im Laufe der Jahre bis zu rund 18.370 Euro steigern. Dazu kommen allerdings noch Zuschläge wie Haushaltszulage, Kinderzulage, Auslandszulage und andere.

Die Gehaltstabelle besteht aus sechzehn Besoldungsgruppen und diese Tabelle ist die Basis für die Laufbahn eines Beamten der EU-Kommission:

  • AST-Beamte (Assistenz) – Beginnen bei Besoldungsgruppe 1 und können während ihrer Laufbahn bis Besoldungsgruppe 11 aufsteigen
  • AD-Beamte (Administration) – Ihre Laufbahn beginnt bei Besoldungsgruppe 5 und das Gehalt kann sich bis Besoldungsgruppe 16 erhöhen
  • AST/ SC (Sekretariatskräfte und Büroangestellte – Die Laufbahn fängt bei Besoldungsgruppe 1 an und kann sich bis Besoldungsgruppe 6 steigern

Jede Besoldungsgruppe besteht aus fünf Dienstaltersstufen. Der Aufstieg eines Beamten geschieht somit automatisch.
Übrigens umfassen die Gehaltsregelungen über 230 Seiten. Somit sind die oben genannten Gehaltsangaben eine Kurzfassung. Zusatzleistungen und Abzüge für EU-Beamte

Die Grundgehälter unterscheiden sich je nach Besoldungsgruppe und Amt. Ein AST/SC Beamter, der gerade eingestellt wurde, erhält beispielsweise ein Grundgehalt von monatlich etwa 2.300 Euro. Ein AD-Spitzenbeamter, der mehr als vier Jahre im Dienst ist und der Besoldungsgruppe 16 angehört, bekommt ein monatliches Grundgehalt von zirka 16.000 Euro.
Zum Grundgehalt erhalten die Beamten weitere Zulagen, beispielsweise 16 Prozent des Grundgehalts als Auslandszulage (wenn er sein Heimatland verlassen muss, um in Brüssel bei der EU zu arbeiten) oder eine Familienzulage (z.B. Erziehungs- und Vorschulzulage, Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder, Haushaltszulage und andere).

Als Beamter der EU-Kommission zahlt man rund zwei Prozent vom Grundgehalt für die Krankenversicherung, mit der man gleichzeitig gegen Berufskrankheiten und Unfälle versichert ist. In das Ruhegehaltssystem werden 10,1 Prozent des Grundgehalts eingezahlt. Statt einer nationalen Einkommensteuer müssen Beamte der europäischen Kommission eine Gemeinschaftssteuer zahlen (zwischen 8 und 45 Prozent vom anrechenbaren Gehaltsanteil). Diese Steuer fließt direkt wieder in den Haushalt der EU zurück.

Den Beamten stehen 24 Arbeitstage an Urlaub pro Jahr zu. Daneben bestehen weitere Urlaubsansprüche für die Tage, an denen zwischen Heimatland und Dienstort gereist werden muss. Auch kann Sonderurlaub genommen werden, beispielsweise bei Krankheit oder Tod von Angehörigen, für einen Umzug, für die Hochzeit und für weitere Situationen.

Je nach Familienstand und Herkunft könnte also der neu eingestellte ASC/SC-Beamte auf ein Brutto-Monatsgehalt von rund 4.000 Euro kommen.

Weiterführende Infos zum Thema:

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Quellen:
ec.europa.eu
focus.de