Justizfachangestellte/-r Ausbildung

Als Justizfachangestellter kann man überall dort arbeiten, wo ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat. Arbeitgeber ist der Staat und sehr häufig geht die Ausbildung zum Justizfachangestellten auch mit der Erhebung zum Beamten einher. Die regelmäßigen Arbeitszeiten, das gute Gehalt und die spätere Pension sind neben dem Personenkontakt die wohl größten Reize, die dieser Beruf ausübt. Am Tätigkeitsfeld ist breit gefächert: Während manche Mitarbeiter hauptsächlich damit beschäftigt sind, den Staatsanwälten und Richtern durch Recherchen, Kommunikation und Sichtung von Akten zuzuarbeiten, übernehmen andere Fachangestellte die Kommunikation zwischen den einzelnen Abteilungen, kümmern sich um Kostenabrechnungen und Anträge, führen Protokoll vor Gericht, führen und verwalten Akten oder erstellen Urkunden. Wie die Arbeit nach der Ausbildung zum Justizfachangestellten im Detail aussieht, hängt also schwer davon ab, wo man nach der Berufsausbildung eingesetzt wird.

Ausbildungsgehalt Justizfachangestellte/-r

Öffentlicher Dienst
Ausbildungsdauer: 36 Monate

1. Lehrjahr
West / Ost
2. Lehrjahr
West / Ost
3. Lehrjahr
West / Ost
937 € / 937 € 991 € / 991 € 1041 € / 1041 €
(Quellenangabe: BIBB)

Alles Wichtige über die Ausbildung zum Justizfachangestellten

Die Ausbildung zum Justizfachangestellten wird vom jeweiligen Bundesland angeboten und findet in örtlichen Gerichten und an Justizfachschulen statt. Zwar wird kein konkreter Schulabschluss für die Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz vorgeschrieben, eine Mittlere Reife sollte aber vorhanden sein. Wie viele öffentliche Behörden bieten auch die Gerichte auch älteren Bewerbern von bis zu 35 Jahren gleich gute Chancen auf eine Ausbildung, wenn die Qualifikationen stimmen. Die Ausbildung zum Justizfachangestellten hat verschiedene Inhalte. Dazu zählen allgemeine Informationen über die ausbildende Behörde, Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen und Büroorganisation, aber auch Arbeitsorganisation, Informationsverarbeitung, Kosten- und Entschädigungsrecht, Rechtsanwendung in Zivilverfahren, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Nach dem Ende der Ausbildung zum Justizfachangestellten gibt es noch die Möglichkeit, sich durch ein Studium zum Justizfachwirt weiter zu bilden. Die Weiterbildung dauert in der Regel sechs Monate und findet an den Oberlandesgerichten statt. Mit ihr folgt automatisch auch ein Aufstieg in den mittleren Dienst, wobei sich für den ehemaligen Azubi das Gehalt entsprechend anpasst. Alternativ kann man nach seiner Ausbildung auch den Dienst verlassen und zu einem Studium der Rechtswissenschaften an die Universität gehen. Das ist die Voraussetzung, um später einmal als Staatsanwalt, Notar oder Richter arbeiten zu können.