Bewerbungskosten vom Arbeitgeber zahlen lassen?
Wer sich bewirbt, dem entstehen unweigerlich Kosten. Das fängt schon bei eventuell nötigen beglaubigten Kopien von Zeugnissen an, reicht über Kosten für Papier, Druckertinte, Bewerbungsmappen und Porto bis hin zu Fahrkosten, wenn es zu einem Vorstellungsgespräch kommt. Auch Kosten für ein von Ihnen aufgegebenes Stellengesuch und Informationsmaterial, etwa Bücher zum Thema Bewerbung, gehören zu den Bewerbungskosten.
Wer sich bei mehreren Unternehmen bewirbt, muss also mit ziemlich hohen Ausgaben für die Bewerbungen rechnen. Diese Ausgaben können, zumindest teilweise, von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Dafür muss man nicht arbeitslos sein, aber zumindest als "arbeitssuchend" gemeldet sein. Zudem muss man vorher einen Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten stellen, rückwirkend ist die Erstattung nicht möglich.
Aktuell erstattet die Agentur für Arbeit (in den meisten Fällen) pauschal 5 Euro pro Bewerbung, egal ob postalisch oder per E-Mail - höchstens aber 300 Euro pro Jahr. Dafür verlangt sie eine Liste der verschickten Bewerbungen, das Anschreiben und das Antwortschreiben der Unternehmen. Das sollte allerdings kein Problem sein, da Sie selbstverständlich sowieso Buch über Ihre Bewerbungen führen, um für sich selbst den Überblick nicht zu verlieren.
In so eine Liste tragen Sie am besten den Namen des Unternehmens, die Stellenbezeichnung, das Bewerbungsdatum und das „Ergebnis“ bzw. den aktuellen Status ein. Damit können Sie außerdem vermeiden, sich versehentlich zwei Mal auf dieselbe Stelle zu bewerben!
Werden Sie von einem Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, ist der verpflichtet, Ihnen Ihre Fahrtkosten zu erstatten, ggf. auch die Kosten für die Übernachtung und Verpflegung. Manche Unternehmen schließen dies von vornherein in ihrer Einladung aus. In diesem Fall können Sie einen Vordruck von der Agentur für Arbeit bekommen, auf dem Ihnen das Unternehmen Ihr Erscheinen zum Vorstellungsgespräch bestätigt. So können Ihnen die Bewerbungskosten von der Arbeitsagentur erstattet werden.
Alle Kosten, die nicht von der Agentur für Arbeit oder dem Unternehmen getragen werden, das zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat, können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie sorgfältig Ihre Quittungen und Kassenzettel sammeln, auch wenn Sie Ihre Bewerbungen zur Post bringen. Für Ihren eigenen Überblick sollten Sie sich zu allen Quittungen notieren, um welche Ausgaben es sich genau handelt.
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