News

Handwerkskammer: Gehalt, Ausbildung und Jobs bei der HWK

Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
findest du im Stepstone Magazin
Die Altstadt von Rothenburg mit kleinen handwerklichen Betrieben in urigen Gässchen.

Die Handwerkskammer (HWK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und stellt die Interessenvertretung für das Handwerk dar. Deutschlandweit gibt es 53 Handwerkskammern, die die Handwerksunternehmen ihrer Region bei deren Geschäftstätigkeit unterstützen. 

Nach der Handwerksordnung (HwO) fördern die Handwerkskammern nicht nur die Interessen des Handwerks, sondern regeln auch die Berufsausbildung sowie die technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen.

Die Handwerkskammern unterstützen bei der Ausbildung und Weiterbildung jedoch nicht nur andere Betriebe, sondern bieten als Arbeitgeber auch selbst Ausbildungen und weitere berufliche Einstiegsmöglichkeiten an. Doch welche Jobs und Ausbildungsmöglichkeiten gibt es bei einer Handwerkskammer? Und welche Gehälter sind zu erwarten? Der folgende Artikel beschäftigt sich mit diesen und weiteren Fragen. 

Historie, Aufgaben und Aufbau der Handwerkskammer

Bereits im Jahr 1897 wird in Deutschland das Handwerksgesetz erlassen. Kaiser Wilhelm II. hält in § 103 der Novelle zur Gewerbeordnung fest, dass zur Vertretung der Interessen ihres Bezirks Handwerkskammern gegründet werden müssen. Infolgedessen nehmen vom 1. April 1900 an 71 Handwerkskammern die Arbeit auf.

Im November 1900 schließen sich die Handwerkskammern zu einer Kammerorganisation zusammen. Das erste gemeinsame Ziel ist die Einführung des Kleinen Befähigungsnachweises. Dieser legt fest, dass nur Handwerker mit bestandener Meisterprüfung zur Ausbildung von Gesellen berechtigt sind.

Am 11. Februar 1929 verpflichtet der Reichstag die Handwerkskammern zur Führung der Handwerksrolle als Verzeichnis. Mit dem Eintrag in dieses Verzeichnis erhalten selbstständige Handwerker gleichzeitig auch das Recht, an der direkten Wahl der Vollversammlung der Handwerkskammer teilzunehmen.

Während der Zeit des Nationalsozialismus verlieren die Handwerkskammern ihre unabhängige Selbstverwaltung und werden nach den Bedürfnissen der Machthaber umstrukturiert. Im April 1943 werden die Handwerkskammern schließlich aufgelöst.

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kehren die Handwerkskammern wieder zu ihrem Ursprung zurück und bereits 1949 werden alle Handwerksorganisationen in einem Bundesverband versammelt. Dieser berät in den Folgejahren darüber, welche Rechte und Pflichten die Handwerkskammern bekommen sollen und verabschiedet 1954 schließlich die Handwerksordnung, die all dies regelt.

Diese Handwerksordnung ist bis heute das Fundament, auf dem die Handwerksorganisationen stehen. Sie legt Normen für die Ausübung des Handwerks sowie das Ausbildungswesen, das Fortbildungswesen und das Prüfungswesen fest. Außerdem regelt die Handwerksordnung die Aufgaben der Handwerkskammern.

So sind die Handwerkskammern verpflichtet, die Interessen des Handwerks nicht nur zu fördern, sondern auch für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke zu sorgen. Darüber hinaus unterstützen die Handwerkskammern die Behörden bei der Förderung des Handwerks, indem sie Anregungen, Vorschläge und Gutachten einbringen. Außerdem beraten die Handwerkskammern Jugendliche bei der Wahl ihres Ausbildungsberufs und stellen Schülerinnen, Lehrern und Eltern Informationsmaterial über Handwerksberufe zur Verfügung.

Die Handwerkskammern definieren sich juristisch als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Da sie vom jeweils zuständigen Wirtschaftsministerium des Bundeslandes installiert werden, hat der Staat die Oberaufsicht. Im Rahmen der Selbstverwaltung hat der Staat den Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben übertragen.

Das wichtigste Organ einer jeden Handwerkskammer, um ihren Aufgaben gerecht zu werden, ist die bereits erwähnte Vollversammlung. Zu den Aufgaben der Vollversammlung gehören unter anderem die Wahl des jeweiligen Präsidenten und der zwei Vizepräsidenten des lokalen Vorstandes sowie der Geschäftsführerin.

Auch die Festlegung des Haushaltsplans, der Gebühren und Beiträge sowie einzelner Vorschriften zur Berufsausbildung werden in der Vollversammlung beschlossen. Sie besteht zu einem Drittel aus Gesellinnen und Arbeitnehmerinnen mit abgeschlossener Berufsausbildung und nutzt damit neben der Praxiskompetenz der Arbeitgeber auch die der Arbeitnehmer.

Spezifische Aufgaben überträgt die Vollversammlung an Ausschüsse. Die Ausschussmitglieder werden aus den Reihen der Vollversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Wichtige Ausschüsse sind unter anderem:

  • Ausschuss für Energie, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Ausschuss für Wirtschafts- und EU-Politik sowie Gewerbeförderung
  • Berufsbildungsausschuss
  • Finanzausschuss

Berufsausbildung und Studium bei der Handwerkskammer

Die Handwerkskammern unterstützen junge Menschen nicht nur bei der Suche nach dem richtigen Ausbildungsberuf, sondern bieten auch selbst unterschiedliche Möglichkeiten für den Start ins Berufsleben an. Bereits Schüler und Schülerinnen haben hier die Chance, durch ein Praktikum erste Erfahrungen zu sammeln. Dabei besteht je nach Handwerkskammer die Möglichkeit, in die Bereiche Finanzen, Organisation und IT reinzuschnuppern.

Die von den Handwerkskammern angebotenen Ausbildungsplätze variieren je nach Region, aber in der Regel kann die dreijährige Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei jeder Handwerkskammer absolviert werden. Das Ausbildungsgehalt richtet sich dabei nach dem Tarifvertrag TVA-L BBiG. Daher kann bei der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten folgende monatliche Vergütung erwartet werden: 

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.036,82 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.090,96 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.140,61 €

Unter den Ausbildungsmöglichkeiten in den Handwerkskammern finden sich ortsabhängig auch folgende Lehrberufe:

In seltenen Fällen bieten Handwerkskammern Personen mit Hochschulzugangsberechtigung ein duales Studium im wirtschaftlichen Bereich an. So kann beispielsweise der Bachelor of Science im Studiengang Wirtschaftsinformatik erlangt werden. 

Berufe und Gehälter bei Handwerkskammern

Die Handwerkskammer bietet Menschen aus diversen Fachbereichen Einsatzmöglichkeiten an. Besonders gefragt sind jedoch IT-Spezialistinnen, Berater und Verwaltungsexpertinnen. Aber auch freiberufliche Dozenten und Dozentinnen für die Bildungsangebote der Handwerkskammer werden immer wieder gesucht. Die Vergütung erfolgt in letztgenanntem Fall auf Honorarbasis. Ansonsten richtet sich die Bezahlung der Arbeitnehmerinnen nach dem TVöD, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

Die folgende Liste gibt einen Überblick über verschiedene Berufsmöglichkeiten und die zu erwartenden Jahresbruttogehälter bei den Handwerkskammern:

 

Jobs bei den Handwerkskammern

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Ist die Handwerkskammer ein guter Arbeitgeber?

Die gezielte Weiterbildung ihrer Beschäftigten ist für die Handwerkskammern während des gesamten Berufslebens wichtig. Bereits während der Ausbildung bieten die Handwerkskammern ihren Azubis diverse Workshops an. Darüber hinaus fördern die Handwerkskammern im weiteren Verlauf für die individuelle Karriereplanung externe Schulungsangebote. Doch nicht nur das Kompetenzprofil der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für die Handwerkskammern bedeutend. Flexible Arbeitszeitregelungen und Zeitausgleich-Optionen sollen das Privat- und Arbeitsleben der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besser in Einklang bringen.

Auch das Thema Gesundheit fördern die Handwerkskammern durch diverse Aktionen und Angebote. Neben Vorsorgeuntersuchungen und Informationsveranstaltungen können Beschäftigte Arbeitsmediziner als Ansprechpartner aufsuchen. 

Außerdem erhält das Thema Nachhaltigkeit einen immer höheren Stellenwert bei den Handwerkskammern und wird regional unterschiedlich unterstützt und gefördert. Dass diese Maßnahmen gut bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommen, zeigen die Bewertungen auf diversen Arbeitgeberbewertungsportalen. Zwischen 70 und 80 Prozent der Beschäftigten empfehlen ihre Handwerkskammer als Arbeitgeber – ein überdurchschnittliches Ergebnis.

Besonders positiv wird von den Beschäftigten aufgefasst, dass viele der Handwerkskammern während der Corona-Pandemie Flexibilität zeigen und schnell Lösungen für die unterschiedlichen Bedürfnisse gesucht werden. Auch das Thema Wertschätzung wird von vielen Beschäftigten eher positiv wahrgenommen. Doch es gibt auch andere Stimmen.

So wird häufig bemängelt, dass die Handwerkskammern noch immer zu traditionell seien, Entscheidungswege zu lange brauchen und moderne Arbeitsweisen, beispielsweise Homeoffice, nicht für alle gelten. Auch die Führungsqualitäten werden mehrfach als eher schwach oder altmodisch wahrgenommen. Gehälter und Sozialleistungen werden in den Bewertungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selten thematisiert, weder im positiven noch im negativen Sinne.

Starke Kritik an den Handwerkskammern gibt es jedoch immer wieder von außen. Viele Unternehmen lehnen die Pflichtmitgliedschaft ab und kritisieren Aufgabenüberschreitungen der Kammern, die Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen und die Diskrepanz zwischen Beiträgen und Nutzen. Außerdem wird den Handwerkskammern immer wieder vorgeworfen, dass sie sogenannte Friedenswahlen durchführen, also Abstimmungen ohne tatsächliche Wahlmöglichkeit.

Die unterschiedlichen Bewertungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hängen neben der eigenen Persönlichkeit häufig mit dem jeweiligen Standort oder dem Arbeitsbereich zusammen, doch insgesamt werden die Handwerkskammern ganz offenbar mehrheitlich als ein guter Arbeitgeber wahrgenommen.

 

Quellen:

blauarbeit.de

Glassdoor

handwerkskammer.de

Handwerkskammer Berlin

Handwerkskammer Dortmund

Handwerkskammer Erfurt

Handwerkskammer für München und Oberbayern

Handwerkskammer Hamburg

Handwerkskammer Kassel

Handwerkskammer Lübeck

Kununu.de