News

Arbeiten beim MDK: Gehalt, Jobs, Karriere und mehr

Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
findest du im Stepstone Magazin
Eine junge Ärztin schreibt an ihrem Schreibtisch einen Bericht.

Wer pflegebedürftige Angehörige hat oder einmal für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig war, dürfte diese Abkürzung bereits gehört haben: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und stellt sicher, dass deren Leistungen allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.

Was heißt das konkret? Im Einzelfall bedeutet das vor allem, dass der MDK die Rolle einer Prüfinstanz einnimmt und kontrolliert, ob Versicherte adäquate und sinnvolle Versicherungsleistungen erhalten. Dies wird unter medizinischen und ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet; es geht also einerseits darum, ob ein Patient entsprechend des aktuellen Versorgungsbedarfs behandelt wird, während andererseits ebenso eine wirtschaftlich angemessene Nutzung der finanziellen Mittel gewährleistet werden soll. Ziel ist es somit, den Versicherten alle tatsächlich notwendigen ärztlichen oder pflegerischen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, gleichzeitig aber auch unnötige oder gar gefährliche Eingriffe zu verhindern.

Der MDK leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Solidaritätsprinzips, welches das ideologische Fundament der staatlichen Krankenversicherung bildet. Etwa 73 Millionen Menschen sind in Deutschland momentan gesetzlich versichert, mehr als 55 Millionen hiervon sind beitragspflichtig. Diese Beiträge sollen dann dort ankommen, wo sie tatsächlich benötigt werden – das ist auch rechtlich festgelegt. Gemäß des Sozialgesetzbuchs (§ 12 SGB V) sollen die Leistungen der Krankenkassen nämlich „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein.

Eine durchaus verantwortungsvolle Aufgabe also, die sich gegenwärtig auf etwa 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt. Doch welche Aufgaben übernehmen Beschäftigte des MDK konkret? Welche Berufsgruppen finden sich hier? Und welche Gehälter lassen sich eigentlich erwarten? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Viele Verbände unter einem Namen: So ist der MDK aufgebaut

Zwar wird immer von einem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung gesprochen, ganz zutreffend ist das aber nicht, denn tatsächlich gibt es üblicherweise in jedem Bundesland einen eigenen MDK, der dann als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert ist. Ausnahmen: Der MDK Berlin-Brandenburg ist für beide namensgebenden Bundesländer verantwortlich, während der MDK Nord für Schleswig-Holstein und Hamburg zuständig ist. Andersherum verhält es sich in Nordrhein-Westfalen, hier gibt es mit dem MDK Nordrhein sowie dem MDK Westfalen-Lippe gleich zwei Institutionen.

Insgesamt gibt es folglich 15 unterschiedliche Landesdienste, hinzu kommt auf Bundesebene der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS), der als Dachorganisation fungiert und sich vor allem für die bundesweite Koordination einsetzt, etwa bei der Ausgestaltung einheitlicher Prüfkriterien. Gemeinsam bilden diese Verbände die MDK-Gemeinschaft. Hierzu gehören zusätzlich Sozialmedizinische Expertengruppen (SEG), die sich neuer Entwicklungen in Medizin und Pflege annehmen, sowie sogenannte Kompetenz-Centren (KC), die das Know-how bezüglich bestimmter sozialmedizinischer Themen bündeln sollen. Aktuell gibt es folgende Kompetenz-Centren:

  • Kompetenz-Centrum Geriatrie (KCG)
  • Kompetenz-Centrum Onkologie (KCO)
  • Kompetenz-Centrum Psychiatrie/Psychotherapie (KCPP)
  • Kompetenz-Centrum Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement (KCQ)

Hinter den drei Buchstaben MDK  verbirgt sich also ein hochkomplexes und weit verzweigtes Organisationsgeflecht. Für dessen rechtliche Aufsicht sind die jeweiligen Sozialministerien der Bundesländer zuständig, Träger sind hingegen die Landesverbände der Krankenkassen und Pflegekassen, die den MDK jeweils zur Hälfte finanzieren. Dieses Modell hat sich seit Jahrzehnten bewährt, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung gibt es in seiner jetzigen Form seit mehr als dreißig Jahren. Im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) löste der MDK 1989 den Vertrauensärztlichen Dienst (VäD) ab – eine Bezeichnung, die gelegentlich selbst heute noch umgangssprachlich verwendet wird, ebenso wie der Name „Medizinischer Dienst der Krankenkassen“, der jedoch nicht zutreffend ist.

Wichtig: Auch wenn der MDK im Auftrag der Kassen handelt bzw. in manchen Fällen dessen Einsatz gesetzlich verpflichtend ist, unterliegen seine Begutachtungen lediglich dem ärztlichen sowie pflegefachlichen Gewissen und richten sich nach sozialmedizinischen Evidenzkriterien. Diese fachliche Unabhängigkeit von den Krankenkassen wird vom Sozialgesetzbuch garantiert. Kritiker monieren jedoch mitunter, dass dieses zentrale Prinzip in der Praxis nicht immer vollständig umgesetzt wird. Aus diesem Grund wurde 2019 ein MDK-Reformgesetz in die Wege geleitet, das 2021 abgeschlossen sein und dann in besseren und unabhängigeren Prüfungen münden soll. Demnach werden die verschiedenen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung zu eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt und fortan unter dem Namen Medizinischer Dienst (MD) geführt. Gleiches gilt für den MDS; dieser wird vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung gelöst und trägt dann den Namen Medizinischer Dienst Bund (MD Bund). Gar nicht so leicht, sich in diesem Namensdschungel zurechtzufinden – einfacher haben es hier Privatpatienten, denn für den medizinischen Dienst der Privaten Krankenversicherungen ist die einprägsame Bezeichnung MEDICPROOF geläufig.

Was macht der MDK?

Die Anzahl an Überprüfungen, die der MDK jedes Jahr durchführt, geht weit in die Millionen: Das letzte Mal nachgezählt wurde 2018, insgesamt 5.729.000 sozialmedizinische Empfehlungen für die Krankenversicherung waren es damals. Den Löwenanteil nimmt hierbei eine Tätigkeit ein, die gar nichts mit dem Versicherten zu tun hat, zumindest nicht direkt – mehr als 2,5 Millionen aller Checks entfielen nämlich auf Krankenhausabrechnungsprüfungen. Hier geht es vor allem um das undurchsichtige Feld der Krankenhausfinanzierung, das Behandlungsqualität und Wirtschaftlichkeit vereinbaren muss. Im Auftrag der Krankenkassen kontrolliert der MDK ausgewählte Abrechnungsfälle auf genau diese Kriterien, dies geschieht allerdings erst nachträglich, sodass Patienten hiervon im Idealfall nichts mitbekommen.

Das heißt allerdings nicht, dass Gutachter des MDK nicht mit Patienten in Kontakt kommen, mehr als 1,1 Millionen Gutachten entfielen alleine auf Überprüfungen der Arbeitsunfähigkeit. Das ist nur einer von vielen Sachverhalten, die einer sozialmedizinischen Empfehlung bedürfen. Folgend einige weitere Beispiele und die Anzahl der Gutachten, die 2018 hierzu verfasst wurden:

  • Rehabilitation (505.000)
  • Einsatz von Hilfsmitteln (316.000)
  • Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen und ambulante Palliativversorgung (215.000)
  • Notwendigkeit neuer bzw. unkonventioneller Behandlungsmethoden (123.000)
  • Vorsorgeleistungen (121.000)
  • Heilmittelverordnungen (84.000)
  • Psychotherapeutische Leistungen (23.000)
  • Behandlungsfehler (14.000)
  • Zahnmedizinische Leistungen (13.000)

Die Arbeit mit den Krankenkassen stellt indes nur einen der beiden Hauptpfeiler der gesamten Arbeitslast dar, schließlich müssen auch sozialmedizinische Empfehlungen für die Pflegeversicherung erstellt werden; mehr als 2,5 Millionen waren es im Jahr 2018. In den meisten Fällen wird die Pflegebedürftigkeit von Versicherten geprüft und beurteilt: Hierzu überprüfen Gutachter den Grad der vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen hiervon ausgehend einen der fünf möglichen Pflegegrade. Ebenso schlagen sie geeignete Rehabilitationsmaßnahmen sowie Pflegeleistungen vor und wirken mitunter gar bei der Erstellung eines individuellen Pflegeplans mit. Darüber hinaus werden ebenso Anträge auf Betreuungsleistungen geprüft sowie sozialmedizinische Empfehlungen für die Soziale Pflegeversicherung (SPV) fertiggestellt. Hier geht es dann vor allem um Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern sollen, beispielsweise bei teilstationärer Pflege. Zusätzlich inspizieren Gutachter des MDK regelmäßig Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, fast 25.000 solcher Qualitätsüberprüfungen werden jedes Jahr durchgeführt.

Arbeiten beim MDK: Ausbildung, Jobs und Gehälter beim MDK

Um die beträchtliche Arbeitslast zu stemmen, greift der Medizinische Dienst der Krankenversicherung auf einen stetig anwachsenden Personalstamm zurück. Die Mitarbeiteranzahl stieg in den letzten zehn Jahren um fast 50 Prozent auf knapp 10.000 im Jahr 2018; hiervon waren etwa 9.000 Personen in Vollzeit beschäftigt.

Bei fast 2.400 der Beschäftigten handelt es sich um ärztliche Gutachter und Gutachterinnen. Diese haben wie andere Mediziner auch den üblichen Weg via Studium der Humanmedizin mit anschließender fachärztlicher Weiterbildung beschritten und in der Regel bereits jahrelang einen herkömmlichen ärztlichen Dienst abgeleistet, zum Beispiel in einer Praxis, einer Klinik oder einem Sozialmedizinischen Dienst, bevor sie sich für eine sozialmedizinische Tätigkeit beim MDK entschieden haben. Ähnlich verhält es sich bei den rund 3.500 pflegefachlichen Gutachtern: Auch diese kommen üblicherweise aus einem regulären Pflegeberuf und bringen ihre Expertise und Erfahrung nun im Auftrag der Krankenkassen ein. Dieser Lebenslauf ist nicht nur üblich, sondern wird vom MDK in den meisten Fällen ausdrücklich verlangt. Somit sind zum Beispiel folgende Berufe für die Ausübung dieser Aufgaben geeignet:

Für die Erstellung der Gutachten werden außerdem Kodierfachkräfte benötigt, circa 400 solcher Arbeitskräfte gibt es beim MDK. Wichtig sind obendrein qualifizierte Hilfskräfte, weswegen mehr als 2.800 Stellen auf entsprechendes Assistenzpersonal entfallen. Dieses kümmert sich dann beispielsweise um die Archivierung von Dokumenten, die Terminierung von Begutachtungen oder das Verfassen von Gutachten nach Diktat. Zugangsvoraussetzung für diese Tätigkeit ist eine abgeschlossene Ausbildung, vorzugsweise im medizinischen Bereich. Daher ist der Job etwa für Medizinische Fachangestellte (MFA), Medizinische Schreibkräfte oder Medizinisch-technische Assistenten (MTA) besonders attraktiv.

Offene Stellen beim MDK

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Um kompetentes und motiviertes Personal frühzeitig zu binden, bildet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung auch selbst Mitarbeiter aus, beispielsweise zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau im Gesundheitswesen. Zu den Berufen, die einzelne Landesverbände des MDK bisweilen ausbilden, gehören zudem auch Tätigkeiten aus den Bereichen Verwaltung und IT, zum Beispiel Kaufmann für Büromanagement oder Fachinformatikerin für Systemintegration. Mehr als 800 Administrationskräfte kümmern sich insgesamt um die interne Organisation – eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe, für die mitunter ein akademischer Abschluss vonnöten ist. Daher bieten einige Medizinische Dienste auch die Möglichkeit eines dualen Studiums an, Beispiele hierfür sind die Studienfächer Gesundheitsmanagement oder Öffentliche Wirtschaft.

Für alle Beschäftigten gilt ein Tarifvertrag, nämlich der Tarifvertrag für die Medizinischen Dienste (MDK-T). Dieser ist in die Vergütungsgruppen 2 bis 16 eingeteilt, jede Gruppe ist zudem in diverse Erfahrungsstufen untergliedert – diese richten sich nicht nach Berufserfahrung oder Alter, sondern nach Betriebszugehörigkeit. Pauschale Gehaltsangaben lassen sich nicht treffen, da jeder Landesverband selbst entscheidet, in welche Vergütungsgruppe ein Mitarbeiter eingeteilt wird, zumal noch geringfügige Leistungsboni hinzukommen können. In der niedrigsten Vergütungsgruppe reicht das monatliche Grundgehalt von ca. 2.150 bis 2.600 Euro brutto, während es in der höchsten Entgeltkategorie (die Fachärzten vorbehalten ist) ca. 8.460 bis 9.480 Euro gibt. Üblich ist zudem die Auszahlung eines 13. Monatsgehalts zum Jahresende.

Für Auszubildende und dual Studierende gibt es folgendes Vergütungsmodell:

  • 1. Jahr: 900 € (duales Studium: 930 €)
  • 2. Jahr: 980 € (duales Studium: 1.100 €)
  • 3. Jahr: 1.050 € (duales Studium: 1.270 €)
  • 4. Jahr: 1.120 € (duales Studium: 1.430 €)

Jedoch soll nicht vergessen werden, dass das Gehalt nur ein Faktor dafür ist, weshalb sich Arbeitnehmer für oder gegen eine Beschäftigung beim MDK entscheiden. Gerade für Mediziner und Pflegefachkräfte stellt die Tätigkeit eine deutliche Abkehr von den üblichen Arbeitsaufgaben dar: Eine direkte Behandlung und Versorgung von Patienten findet nicht mehr statt, und unmittelbar heilende oder lebensverbessernde Maßnahmen gehören nicht mehr zum Verantwortungsbereich. Genau dies war allerdings in vielen Fällen ein Grund für die ursprüngliche Berufswahl, Interessierte sollten sich also genau überlegen, ob die Tätigkeit beim MDK zu den persönlichen Vorstellungen passt. Belastend ist für viele auch der stark reduzierte Patientenumgang, der dann allerdings oftmals mit Hausbesuchen und Dienstfahrten verbunden ist. Ansonsten nehmen administrative und bürokratische Tätigkeiten den Großteil der Arbeitszeit ein.

Ein Bürojob als Ärztin oder Pfleger? Was für manche abschreckend klingt, ist für andere hingegen gerade der Grund für einen Wechsel zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Auch wenn Spritze und Stethoskop nicht mehr zum Arbeitsgerät gehören, leisten Mitarbeiter des MDK noch immer einen wertvollen Beitrag zur Aufrechterhaltung des medizinischen Solidarsystems. Attraktiv ist für viele Fachärzte zudem die Option zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin, ohnehin wirbt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung mit kontinuierlichen Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Ein weiterer Pluspunkt ist außerdem eine ausgeglichene Work-Life-Balance: Sind in einer Klinik dauernde Bereitschaftsdienste sowie Nachtarbeit und Wochenendarbeit unumgänglich, können sich Beschäftigte des MDK auf geregelte Arbeitszeiten mit einer 38,5-Stunden-Woche einstellen.

 

Quellen:

Ärzteblatt

Bundesministerium für Gesundheit

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Oeffentlichen-Dienst.de

Pflege.de

Statista

 

Autor: Michel Vo