Änderung im Arbeitsvertrag schriftlich festhalten
Arbeitsverträge regeln die Rechte und Pflichten, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis haben. Zwar sind mündliche Arbeitsverträge möglich, schriftliche Arbeitsverträge geben den Vertragsparteien jedoch mehr Sicherheit.
Festgelegt werden im Arbeitsvertrag die Tätigkeiten und Aufgaben des Arbeitnehmers, das Entgelt, die Arbeitszeit, Urlaubsanspruch oder Leistungen des Arbeitgebers, wie Firmenwagen oder vermögenswirksame Leistungen. Im Arbeitsvertrag steht auch, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist.
Durch ihre Unterschrift schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den gegenseitigen Vertrag. Änderungen sind deswegen ebenfalls von beiden zu bekräftigen; einseitige Änderungen am Arbeitsvertrag sind nicht möglich. Werden durch irgendwelche Umstände Änderungen im Arbeitsvertrag nötig - meist gehen sie von Seiten des Arbeitgebers aus -, werden sie in einem Änderungsvertrag festgehalten und ebenfalls wieder von beiden Vertragspartnern unterschrieben.
Natürlich muss auch der Änderungsvertrag die gesetzlichen Richtlinien und tariflichen Vorgaben beachten; Mindestregelungen für Entgelt oder Urlaub dürfen nicht verletzt werden. Damit Sie sicher sein können, dass die Änderungen keine überraschenden Klauseln enthalten, sollten Sie jeden Änderungsvertrag gründlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Sollte der Arbeitgeber Sie davon abbringen wollen und Sie zur Unterschrift drängen, liegt der Verdacht nahe, dass die Änderungen im Vertrag nicht zu Ihrem Vorteil sind. Beraten und unterstützen lassen können Sie sich in dieser Lage vom Betriebsrat oder Personalrat. Auch die Gewerkschaften sind auf solche Fälle vorbereitet.
Eine andere Möglichkeit, die Bedingungen des Arbeitsvertrages zu ändern, ist die Änderungskündigung. Dabei wird dem Arbeitnehmer gekündigt, gleichzeitig aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot nicht an, gilt das Arbeitsverhältnis als gekündigt.
Wenn beide Parteien die Bedingungen ändern wollen, werden sie sich auf die Konditionen eines Änderungsvertrages einigen können. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Änderungskündigung zukommen lässt, dürfen Sie in der Regel davon ausgehen, dass er kein echtes Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit hat. Dies gilt vor allem dann, wenn abzusehen ist, dass die Änderungen am Arbeitsvertrag für Sie unannehmbar sind.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann können Sie die Änderungskündigung vorbehaltlich der gerichtlichen Prüfung annehmen. Dann haben Sie drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung Klage einzulegen. Gewinnen Sie die Klage, werden Sie zu den alten Bedingungen weiterbeschäftigt; verlieren Sie, gelten die neuen Bedingungen.
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