Pausen sind im Arbeitsschutzgesetz geregelt
Da Menschen keine Maschinen sind, können sie nicht 24 Stunden am Tag arbeiten, sondern brauchen Pausen und Ruhezeiten. In Deutschland ist die Regelung der Ruhepausen im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Das Arbeitszeitgesetz ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer verbindlich.
Die Dauer der Pausen ist dabei eindeutig geregelt:
- wenn die Arbeitszeit weniger als 6 Stunden beträgt: keine Pause
- wenn die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt: 30 Minuten Pause
- wenn die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden beträgt: 45 Minuten Pause
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden, heißt es in der gesetzlichen Pausenregelung.
Die Pausenzeiten können zwar aufgeteilt werden, aber dabei muss eine einzelne Pause immer mindestens 15 Minuten dauern. Darüber hinaus ist festgelegt, dass die Pausenzeiten im Voraus feststehen müssen. Das heißt nicht notwendigerweise, dass der Arbeitgeber die Lage der Pause auf eine bestimmte Uhrzeit festlegen muss, es kann auch ein Zeitkorridor festgelegt werden.
Zum Beispiel kann der Arbeitgeber in einem Betrieb, der eine Mittagspause von 45 Minuten festgelegt hat, den Mitarbeitern die genaue Lage der Mittagspause in den Zeiten von 11.00 bis 14.00 Uhr selbst überlassen. Die Pause gilt trotzdem als im Voraus feststehend.
Ist eine Pause hingegen auf eine bestimmte Uhrzeit festgelegt, was vor allem bei Schichtarbeit und in Produktionsbetrieben mit Fließbandarbeit der Fall ist, sind die Arbeitnehmer verpflichtet, diese Pausenzeiten einzuhalten. Ein Verstoß kann im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber führen. Das gilt vor allem, wenn der Mitarbeiter die Pause überzieht. Gerade bei festen Arbeitszeiten kann eine verlängerte Pause nicht wieder ausgeglichen werden, wodurch der Arbeitnehmer dann seine vertraglich festgelegte Arbeitszeit nicht erfüllt hat. Im Wiederholungsfall ist das Grund für eine Abmahnung und bei weiteren Verstößen sogar für eine verhaltensbedingte Kündigung.
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