Karrierelexikon

Mobbing am Arbeitsplatz - Was macht Arbeitgeber?

Inhaltsverzeichnis

Ärger und Unfriedenheit bei bzw. mit der Arbeit sind psychische Belastungen, die sich auch im Privatleben niederschlagen. Noch schlimmer aber ist es, wenn man Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz wird. Im Gegensatz zu einzelnen Streitereien unter Kollegen ist Mobbing eine systematische Anfeindung und Ausgrenzung durch einen Kollegen oder Vorgesetzten. Das kann bis hin zu Straftaten wie übler Nachrede, Beleidigung und Körperverletzung gehen.

Gegen diese Mobbing-Vorfälle können Sie gerichtlich vorgehen. Mobbing an sich ist zwar im Strafgesetz nicht als eigener Straftatbestand erfasst, aber Teile davon können strafbare Handlungen sein. Die Schwierigkeit bei der gerichtlichen Verfolgung von Mobbing ist einerseits, dass der Staatsanwalt nur bei "öffentlichem Interesse" eine Ermittlung einleitet und andererseits, dass Zeugen und Beweise manchmal schwer aufzutreiben sind.

Bei Mobbing ist es sinnvoll, zunächst Hilfe beim Arbeitgeber zu suchen, da dieser eine Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer hat und damit auch verpflichtet ist, Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern. Wenn Maßnahmen wie Mitarbeitergespräche oder Abmahnung des Mobbers keine Besserung der Lage bringen, ist der Arbeitgeber auch berechtigt, dem Mobber zu kündigen. In extremen Fällen kann das sogar eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Nimmt der Arbeitgeber die Mobbing-Vorwürfe nicht ernst und unterlässt es, Maßnahmen zu ergreifen, können Sie gegen Ihren Arbeitgeber Klage beim Arbeitsgericht einreichen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen (Therapiekosten, etc.). Wichtig ist, dass Sie möglichst alle Vorfälle schriftlich festhalten, auch Ihre Kommunikation mit dem Arbeitgeber in Bezug auf den Mobbing-Vorfall.

Wie auch bei der strafrechtlichen Verfolgung des Mobbers kann es oft schwierig sein, Zeugen für das Mobbing dazu zu bewegen, vor Gericht auszusagen. Nicht selten haben diese Angst um ihren Arbeitsplatz, vor allem wenn das Mobbing von einem Vorgesetzten ausgeht oder von der Unternehmensleitung geduldet oder gar abgesegnet ist. Diese Gerichtsverfahren können sich sehr lang hinziehen, was die Situation für das Opfer nicht leichter macht.

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