Karrierelexikon

Gehalt am 15. des Monats

Inhaltsverzeichnis

Je nach Berufsgruppe und Branche werden Gehälter oft zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlt. Beamte erhielten früher ihr Gehalt zum Monatsersten;– man ging davon aus, dass sie ohnehin zuverlässig zum Dienst erscheinen würden. Angestellte wurden ursprünglich sogar in zwei Etappen entlohnt, erhielten also eine Hälfte ihrer Vergütung vorweg, die andere nach Ableistung des monatlichen Arbeitspensums. Bei allen Arbeiten, die nach Stunden oder nach Akkordleistung vergütet wurden, war eine Abrechnung naturgemäß nur rückwirkend möglich. Diese Varianten der Gehaltszahlung existieren teilweise bis heute. Vor allem Leiharbeitsfirmen rechnen meist zum 15. eines Monats ab, dann, wenn die abgeleisteten Arbeitsstunden zum Monatsende als Beleg eingegangen sind.

Regelung der Gehaltszahlung

Normalerweise ist im Arbeitsvertrag festgelegt, wie und wann das Gehalt auszuzahlen ist. Die Vertragsformulierung ist auch vom Tarifvertrag abhängig. Gehört ein Betrieb keinem Arbeitgeberverband an und ist keinem Tarifvertrag unterworfen, bestimmen Geschäftsleitung und Angestellter einvernehmlich den Auszahlungstermin für das Gehalt. Das heißt im Normalfall, dass ein Termin bestimmt wird und der Arbeitnehmer diesem dann zuzustimmen hat. In der Regel wird das Gehalt einmalig zum Monatsersten oder aber zum 15. überwiesen. Um diese Termine einzuhalten, wird möglichst rechtzeitig abgerechnet und die Anweisung dann jeweils einige Tage vor dem Beginn des nächsten Monats oder vor einem 15. getätigt. So können Arbeitnehmer sich einrichten, Lastschriften und Daueraufträge entsprechend datieren.

Gesetzliche Vorgaben

Die Gehaltszahlung ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, so wie der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Tätigkeit in der vereinbarten Zeit auszuführen hat. Laut § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Vergütung nach geleisteter Arbeit oder nach einem zuvor vereinbarten Zeitabschnitt zu leisten. Das heißt, der Arbeitnehmer muss zunächst einmal arbeiten, quasi auf Vorschuss, bevor er eine Zahlung erhält. Ist ein Monatsgehalt abgesprochen, besteht Zahlungspflicht für den Arbeitgeber am ersten Tag des Folgemonats. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag kommen dafür jedoch auch andere Termine, etwa der 10. eines Folgemonats oder der 15. In Frage.

Gehalt erst zum 15. - was tun bei Engpässen?

Wer aus der Arbeitslosigkeit wieder durchstartet oder von einem Job zum anderen wechselt, gerät häufig in Bedrängnis, wenn sich im neuen Arbeitsverhältnis der Auszahlungstermin der Bezüge verschiebt. Häufig sind dann sechs Wochen finanziell zu überstehen. Wer gerade kein Polster hat, um dies aufzufangen, kann um einen Gehaltsvorschuss bitten. Dabei handelt es sich um eine Vorauszahlung auf noch nicht geleistete Arbeit. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine solche Lösung besteht nicht. Und nur im Notfall und bei einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber sollte dieser Weg beschritten werden. Ein Vorschuss muss bei Auszahlung zudem immer als solcher gekennzeichnet werden, damit klar ist, dass der Betrag anschließend mit der eigentlichen Gehaltsauszahlung in voller Höhe verrechnet wird.

Im Gegensatz zum Vorschuss wird mit der Abschlagszahlung bereits verdientes Geld anteilig vor der regulären Monatsabrechnung ausgezahlt wird. Diese Option bieten viele Leiharbeitsfirmen an, entweder einmalig für eine Überbrückung, oder regelmäßig. Besonders wenn wegen unterschiedlicher Arbeitsstunden der Monatsendbetrag schwankt, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber sogar vereinbaren, dass am Monatsende regelmäßig eine bestimmte Abschlagszahlung überwiesen wird, der Restbetrag dann am 15. oder 20. des Folgemonats ausgezahlt wird. Nach geleisteter Arbeit hat der Arbeitnehmer zudem schon rein rechtlich einen Anspruch auf Vergütung.

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