Karrierelexikon

Gehaltstabelle für die Systemgastronomie

Inhaltsverzeichnis

Sofern Unternehmen als Arbeitgeber im Bundesverband der Systemgastronomie Mitglied sind, gilt für die Beschäftigten der Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie.

 

Gehaltstabelle für die Systemgastronomie

(gültig seit 01. Januar 2021)

Tarifgruppe (TG) Stundenentgelt brutto in € Monatsentgelt brutto in €
TG 1 10,33 1.746
TG 2 10,50 1.775
TG 3 10,90 1.842
TG 4 11,84 2.001
TG 5 13,44 2.271
TG 6 14,95 2.527
TG 7 15,87 2.682
TG 8 16,75 2.831
TG 9 18,18 3.072
TG 10 19,75 3.338
TG 11 21,39 3.615
TG 12 23,14 3.911

 

Tarifgruppen

Anhand der Qualifikationen, die ein Bewerber nachweisen kann, muss der/die Filialleiter/-in oder die Personalabteilung die Eingruppierung vornehmen, wenn der Bewerber eingestellt werden soll. Auch muss für bereits tätige Arbeitnehmer regelmäßig überprüft werden, ob die Tarifgruppe noch die richtige ist und bei Änderungen ein Wechsel in eine neue Tarifgruppe veranlasst werden.

Tarifgruppe 1

Einfache Tätigkeiten, die keine Vorkenntnisse erfordern, insbesondere:

  • Arbeitnehmer im Rotationssystem in den ersten 12 Monaten
  • Wäschearbeiten
  • Lieferfahrer
  • Lager und Magazinarbeiten
  • Tätigkeiten in der Spülküche
  • Reinigung und Pflege der Außenanlagen
  • Tischabräumer, Auffüller

Tarifgruppe 2

Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, für die eine Anlernzeit erforderlich ist, insbesondere:

  • Arbeitnehmer im Rotationssystem nach 12 Monaten
  • Einfache Tätigkeit in der Verwaltung (Sortierarbeiten, Ablage, einfache Dateneingabe etc.)
  • Grund- und Nachtreiniger
  • Pizzazubereitung
  • Kundenbetreuer in den ersten 14 Monaten dieser Tätigkeit
  • Tischservicepersonal im Fullservicebetrieb in den ersten 14 Monaten dieser Tätigkeit
  • Kassenkräfte im Fullservicebetrieb
  • Lager-/Magazinarbeiter mit erhöhten Anforderungen

Tarifgruppe 3

Tätigkeiten, die weitergehende Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, die über die Tarifgruppe 2 hinausgehen, insbesondere:

  • Arbeitnehmer im Rotationssystem, die alle während ihrer Schicht im Restaurant zur Verfügung stehenden Tätigkeiten im Rotationssystem ausüben kann und diese selbständig regelmäßig ausübt nach 36 Monaten dieser Tätigkeit
  • Kundenbetreuer nach 14 Monaten dieser Tätigkeit
  • Verwaltungstätigkeit, die über die einfachen Tätigkeiten der Tarifgruppe 2 hinausgeht
  • Pizzazubereitung mit erhöhten Anforderungen
  • Arbeitnehmer/-in mit Aufsichtsbefugnis in den Teilbereichen des Rotationssystems ohne Weisungsbefugnis nach erfolgreichem Abschluss betriebsinterner Qualifizierungsmaßnahme (z. B. Crewtrainer, Production Leader, Kassenaufsichtskraft, Team- & Champs Partner)
  • Tischservicepersonal im Fullservicebetrieb nach 14 Monaten dieser Tätigkeit

Tarifgruppe 4

Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, die über die Tarifgruppe 3 hinausgehen, insbesondere:

  • Arbeitnehmer mit Aufsichtsbefugnis in den Teilbereichen des Rotationssystems ohne Weisungsbefugnis, der/die teilweise zur Unterstützung der Schichtführung auf Anweisung Schichtführungsaufgaben ausführt, nach erfolgreichem Abschluss betriebsinterner Qualifizierungsmaßnahme (z. B. Crew Chief)
  • Schichtführer in den ersten 12 Monaten dieser Tätigkeit nach erfolgreichem Abschluss betriebsinterner Qualifizierungsmaßnahmen
  • Tätigkeit am Empfang und als Telefonist/-in
  • Pizzazubereitung mit besonderen Anforderungen

Tarifgruppe 5

Tätigkeiten, die gründliche und/oder vielseitige Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden, insbesondere:

  • Schichtführer nach 12 Monaten dieser Tätigkeit
  • Verwaltungstätigkeiten mit erhöhten Anforderungen
  • Sekretäre und Teamassistenten
  • Casinoverwalter
  • Trainee in der betrieblichen Ausbildung zum Restaurant- Assistent

Tarifgruppe 6

Tätigkeiten, die vertiefte, gründliche und vielseitige Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen und deren Ausführung in begrenztem Umfang eigene Entscheidungen erfordert, insbesondere:

  • Restaurant-Assistenten in den ersten 12 Monaten dieser Tätigkeit nach erfolgreichem Abschluss betriebsinterner Qualifizierungsmaßnahmen
  • Sachbearbeiter in z. B. Buchhaltung, EDV, Personalabteilung, Bau- und Immobilienabteilung, Einkauf
  • Sekretäre und Teamassistenten mit erhöhten Anforderungen

Tarifgruppe 7

Tätigkeiten, die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen und deren Ausübung überwiegend eigene Entscheidungen und Verantwortung erfordert, insbesondere:

  • Restaurant-Assistenten nach 12 Monaten dieser Tätigkeit
  • Sekretäre mit besonderen Anforderungen
  • Sachbearbeiter in z. B. Buchhaltung, EDV, Personalabteilung, Bau- und Immobilienabteilung, Einkauf mit erhöhten Anforderungen

Tarifgruppe 8

Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das fachliche Können stellen und/oder mit erhöhter Verantwortung verbunden sind, insbesondere:

  • Erste Restaurant-Assistenten nach erfolgreichem Abschluss betriebsinterner Qualifizierungsmaßnahmen
  • Verwaltungsassistenten
  • Gruppenleiter in der Verwaltung

Tarifgruppe 9

Tätigkeiten, die Kenntnisse über gesamtbetriebliche Zusammenhänge erfordern und deren Schwierigkeits- und Verantwortungsgrad über die Tarifgruppe 8 hinausgeht*, insbesondere:

  • Restaurantleiter in den ersten drei Jahren dieser Tätigkeit nach erfolgreichem Abschluss betriebsinterner Qualifizierungsmaßnahmen
  • Verwaltungsassistenten mit erhöhten Anforderungen
  • Gruppenleiter in der Verwaltung mit erhöhten Anforderungen

Tarifgruppe 10

Tätigkeiten, die Kenntnisse über gesamtbetriebliche Zusammenhänge erfordern und deren Schwierigkeits- und Verantwortungsgrad über Tarifgruppe 9 hinausgeht*, insbesondere:

  • Restaurantleiter nach dreijähriger Ausübung dieser Tätigkeit
  • Verwaltungsassistenten mit besonderen Anforderungen
  • Gruppenleiter in der Verwaltung mit besonderen Anforderungen
  • Abteilungsleiter in der Verwaltung

Tarifgruppe 11

Tätigkeiten mit operativen und warenlogistischen sowie personalwirtschaftlichen Aufgaben, die einen hohen Schwierigkeits- und Verantwortungsgrad haben*, insbesondere:

  • Restaurantleiter mit erheblich erweitertem Aufgabengebiet, welches deutlich über die Anforderungen und den Verantwortungsbereich eines Restaurantleiters in den Tarifgruppen 9 und 10 hinausgeht
  • Führungskräfte oberhalb der Restaurantleiterebene
  • Bezirksleiter
  • Führungskräfte in der Verwaltung

Tarifgruppe 12

Tätigkeiten mit operativen und warenlogistischen sowie personalwirtschaftlichen Aufgaben, die einen hohen Schwierigkeits- und Verantwortungsgrad haben und über die Tarifgruppe 11 hinausgehen*, insbesondere:

  • Führungskräfte oberhalb der Bezirksleiterebene
  • Führungskräfte in der Verwaltung mit erhöhten Anforderungen

*soweit nicht leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und sonstige gesetzliche Vertreter

Aktuelle News