Karrierelexikon

Gehaltsbestandteile - Diese Möglichkeiten gibt es

Inhaltsverzeichnis

Das Gehalt setzt sich immer aus mehreren Bestandteilen zusammen, wobei nur das Nettogehalt an den Arbeitnehmer überwiesen wird. Vielen Arbeitnehmern ist nicht klar, dass ihnen sehr viel weniger Gehalt auf dem Konto zur Verfügung steht, als sie brutto vereinbart haben. Dabei hängt die Höhe der Abzüge wesentlich von der Lohnsteuerklasse ab und auch von dem Über- oder Unterschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung.

Das Bruttogehalt

Beim Bruttogehalt handelt es sich um alle Gegenleistungen, die dem Arbeitnehmer für seine erbrachten Dienste vom Arbeitgeber gewährt werden. Dies ist nicht unbedingt nur das vereinbarte Gehalt, sondern können genauso gut auch Vergütungen für Überstunden, Boni, Tantiemen oder verschiedene geldwerte Vorteile sein. Unter geldwerten Vorteilen versteht man alle Gehaltsbestandteile, die nicht direkt in Geld gewährt werden, sondern dem Arbeitnehmer in anderer Form zufließen. Die Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und andere Privatfahrten zählt zu diesen geldwerten Vorteilen, die entweder pauschaliert oder nach den gefahrenen Kilometern abgerechnet werden. Die Summe aller Bestandteile der verschiedenen Gehaltsleistungen bilden das Bruttogehalt, das der Versteuerung und der Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde gelegt wird.

Die Sozialversicherungsbeiträge

Vom Bruttogehalt werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. Genauso erfolgt der Abzug zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass dieser Abzug jeweils in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes erfolgt, der vom Gesetzgeber je nach Kassenlage der verschiedenen Sozialversicherungsträger abgeändert werden kann. Die Berechnung der Beiträge erfolgt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze und nicht darüber hinaus. Auch diese wird vom Gesetzgeber festgelegt und der Entwicklung der Gehälter regelmäßig angepasst. Dementsprechend sind auch die maximalen Leistungen, die aus diesen Versicherungen bezogen werden können, begrenzt.

Die Lohnsteuer

Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine spezielle Steuerart im engeren Sinne, sondern vielmehr um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird bei abhängig Beschäftigten direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber auch an das zuständige Finanzamt abgeführt. Dabei umfasst der Abzug auch den Solidaritätszuschlag. Die Höhe der Abzüge wird maßgeblich von der Lohnsteuerklasse bestimmt. Diese wiederum ist abhängig vom Familienstand. Da in Deutschland ein progressives Steuersystem herrscht, steigt die Höhe des prozentualen Lohnsteuersatzes mit zunehmendem Einkommen. Aus diesem Grund bleibt von Gehaltssteigerungen netto oftmals wenig übrig, weil sich bei diesen der Grenzsteuersatz stark auswirkt. Die Lohnsteuer wird als Einkommensteuer nur vorläufig erhoben. Jeder Arbeitnehmer kann nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung bei seinem Finanzamt abgeben und darin steuermindernde Tatsachen, wie zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen, wie zum Beispiel hohe Krankheitskosten, geltend machen.

Aktuelle News