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Gehaltsordnung - Die Gehaltsordnung im Öffentlichen Dienst

Inhaltsverzeichnis

Auch wenn sie nicht immer explizit so benannt werden, existieren doch in den meisten Betrieben Gehaltsordnungen. Sie dienen der Orientierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Einstufung und Gehaltsfindung. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Gehaltsordnung möglichst leistungsbezogen und transparent sein sollte, damit sie als gerecht und somit auch als motivierend empfunden wird.

Im Öffentlichen Dienst

Im Öffentlichen Dienst gilt eine strikte Gehaltsordnung, in der es verschiedene Einstufungen gibt. In diese fallen Angestellte des Öffentlichen Diensts in Abhängigkeit von ihrer Qualifikation und Berufserfahrung. Auch Familien- und Kinderzuschläge spielen bei den verschiedenen Gehaltsordnungen im Öffentlichen Dienst eine Rolle. Für die Arbeitnehmer besitzt diese Regelung den großen Vorteil, dass sie genau abschätzen können, wie viel sie in ein paar Jahren verdienen werden.

Allerdings wird oft gegen die Gehaltsordnungen, wie sie von staatlichen Träger angewandt werden, ins Feld geführt, dass bei ihnen ein klarer Leistungsbezug fehle. Deswegen würden sie keine ausreichende Motivation für die Angestellten bieten. Tatsächlich ist dieses Argument nicht ganz von der Hand zu weisen, wenn das Dienstalter eine ausschlaggebende Rolle für Gehaltserhöhungen spielt.

In tariflich gebundenen Unternehmen

In Unternehmen, die eine tarifliche Bindung besitzen, regelt der jeweils geltende Tarifvertrag die Eingruppierung der Angestellten. Ausnahmen gibt es lediglich im außertariflichen Bereich. Auch hier sind die Freiheitsgrade sehr begrenzt, die Gehälter individuell zu gestalten. Da jedoch die meisten Tarifordnungen sehr feine Abstufungen vorsehen, ist es in der Regel möglich, jeden Mitarbeiter angemessen einzustufen.

In anderen Unternehmen

In sehr vielen Unternehmen gelten keine Tarifverträge, sondern die Arbeitskonditionen werden zwischen dem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber jeweils individuell ausgehandelt. Das Gesamtgefüge aller Arbeitsverträge ergibt dann die mehr oder weniger systematische Gehaltsordnung. Geschäftsführer und Vorstände sind allerdings gut beraten, darauf zu achten, dass die Gehälter einer stringenten inneren Logik folgen. Die Personalabteilung entwirft idealerweise eine Gehaltsordnung, in der alle Stellen mit ihren Einstiegsgehältern und erreichbaren weiteren Gehaltsstufen aufgelistet sind.

Diese Systematik erleichtert die Einstufung von neueingestellten Mitarbeitern ungemein und führt auf lange Sicht dazu, dass im Unternehmen eine gerechte und allgemein akzeptierte Gehaltsordnung gilt. Natürlich sollten die Verantwortlichen dennoch gewissen Freiheitsgrade besitzen, die es ihnen zum Beispiel erlauben, auch höhere Einstiegsgehälter zu vergeben, wenn sie großes Interesse an einem bestimmten Kandidaten haben. Unternehmen, die diese Grundsätze beachten, stellen sicher, dass die Gehälter weitestgehend als gerecht aufgefasst werden und die Mitarbeiter motivieren, sich zu engagieren und gute Leistungen zu erbringen. Als besonders vorteilhaft hat sich auch der Einbau von leistungsbezogenen, flexiblen Gehaltsbestandteilen erwiesen, wie zum Beispiel Boni.

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