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Gehaltstabelle BA - Die Eingruppierung BA

Inhaltsverzeichnis

Als Gehaltstabelle BA wird allgemein die Staffelung der Gehälter der Angestellten im Öffentlichen Dienst verstanden. Dabei sind grundsätzlich die Qualifikation und die Berufserfahrung entscheidend für die Eingruppierung in der Gehaltstabelle des Öffentlichen Dienstes.

Eingruppierung entsprechend der Ausbildung

In den ersten beiden Gehaltsstufen des öffentlichen Dienstes ist keinerlei Berufsausbildung erforderlich. Es handelt sich dabei um sehr einfache Tätigkeiten, die nach einer kurzen Einarbeitung ausgeübt werden können. Hierunter fallen alle Arten von Aufsichtstätigkeiten, die keinerlei weitere Qualifikation erfordern, genauso wie unspezifische Reinigungstätigkeiten oder Hilfsarbeiten in einer Kantine, wie zum Beispiel die Essensausgabe.

Die Eingruppierung BA sieht dann immer höhere Gehälter für Tätigkeiten vor, die eine anspruchsvolle Ausbildung voraussetzen. Dies reicht von einer abgeschlossenen, in der Regel dreijährigen Berufsausbildung bis hin zu einer Promotion für die höchste Eingruppierung A 15. Dabei existieren sehr viele verschiedene Tätigkeitsbeschreibungen, so dass es in vielen Fällen nicht ganz einfach ist, einen Beschäftigten in genau die richtige Gehaltsstufe einzustufen.

Weitere Merkmale der Gehaltsfindung

Darüber hinaus spielen auch familienbezogene Merkmale eine große Rolle für die Eingruppierung im öffentlichen Dienst. So erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst nach der Eheschließung einen Verheiratetenzuschlag und nach der Geburt von Kindern bekommen sie Kinderzuschläge. In den letzten Jahren wurden vermehrt Anstrengungen unternommen, eine leistungsorientierte Komponente in die Vergütung im öffentlichen Dienst zu integrieren. Dementsprechend soll künftig ein bestimmter Teil des Gehalts in Abhängigkeit von der Erreichung von vereinbarten Jahreszielen gezahlt werden. Inwieweit sich dies in der Praxis tatsächlich durchsetzen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst

Viele Angestellte im öffentlichen Dienst beklagen sich darüber, dass sie im Vergleich zu Beschäftigten in der freien Wirtschaft wenig verdienen. Tatsächlich sind ihre Gehälter auch unter Berücksichtigung der diversen Zuschläge nicht üppig. Besonders frustrierend ist derzeit auch, dass sich besondere Leistungen kaum lohnen, weil sie nicht gesondert vergütet werden. Die Umstellung des Vergütungssystems auf leistungsorientierte Bezahlung steht im öffentlichen Dienst noch ganz am Anfang.

Allerdings darf bei aller berechtigten Kritik nicht vergessen werden, dass im Gegensatz zur freien Wirtschaft, im öffentlichen Dienst eine relativ große Arbeitsplatzsicherheit gilt. Insbesondere, wer das 40. Lebensjahr erreicht oder überschritten hat und seit mehr als 15 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, gilt als unkündbar. In diesem Alter fängt jedoch bei vielen Beschäftigten in der freien Wirtschaft das große Bangen an, ob sie ihren Arbeitsplatz behalten können. In diesem Zusammenhang kann man davon sprechen, dass die höheren Gehälter in der freien Wirtschaft in gewissem Sinne auch eine Risikoprämie enthalten, die angemessen das größere Arbeitsplatzrisiko abbildet.

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