Gehaltsverzicht in welchen Fällen erlaubt?
Der Begriff Gehaltsverzicht ist eher negativ belastet, denn er bedeutet, dass monatlich weniger Geld durch das Einkommen zur Verfügung steht. Tatsächlich handelt es sich um eine wenige erfreuliche Angelegenheit, wenn ein teilweiser Verzicht vom Arbeitgeber verlangt wird, weil sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dramatisch verschlechtert hat. Doch es gibt auch den freiwilligen Gehaltsverzicht, der zu mehr Zufriedenheit führt, weil er auf eine Verringerung der Arbeitsbelastung zurückzuführen ist.
Vom Arbeitgeber verlangter Gehaltsverzicht
Wenn es einem Unternehmen schlecht geht und vielleicht sogar eine Insolvenz droht, kommen viele Arbeitgeber auf die Idee, ihre Mitarbeiter zu bitten, auf einen Teil des Gehalts zu verzichten, um eine Sanierung zu erleichtern. Für die meisten Angestellten ist dies eine äußerst bittere Pille. Denn in der Regel fällt es extrem schwer, mit einem sehr viel geringeren Gehalt auszukommen. Dies ist ganz besonders der Fall, wenn man Kinder hat, für die man unterhaltspflichtig ist oder womöglich einen größeren Kredit, zum Beispiel für eine Immobilie oder ein hochwertiges Auto abbezahlen muss.
Deswegen lehnen viele Angestellte es aus gutem Grund ab, einen Gehaltsverzicht in Form einer Änderungskündigung zu unterschreiben. Oftmals hat ein Verzicht auf Gehaltsbestandteile in der Vergangenheit auch nicht dazu geführt, dass das Unternehmen tatsächlich gerettet wurde. Es wurde lediglich der Niedergang etwas verzögert. Dies hat für die betroffenen Angestellten allerdings unerfreuliche Folgen: Durch den geleisteten Gehaltsverzicht, insbesondere wenn er über einen längeren Zeitraum vorgenommen wurde, kam es zu einer Reduzierung der Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Aufgrund des reduzierten Einkommens wurde weniger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, so dass dann entsprechend geringere Ansprüche geltend gemacht werden konnten. Die bessere Alternative ist mit Sicherheit, sich einen neuen Job in einem gesunden Unternehmen zu suchen, falls dies irgendwie möglich ist. Wer trotz der Krisensituation bei seinem alten Arbeitgeber bleiben möchte, sollte sich vor der Zustimmung zu einem Gehaltsverzicht gründlich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Eigenverantwortlicher Gehaltsverzicht
Ganz anders ist die Situation zu beurteilen, wenn freiwillig auf Gehalt verzichtet wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter die wöchentliche Arbeitszeit reduziert, um mehr Freizeit zu haben. Dann wird ein Gehaltsverzicht billigend in Kauf genommen, um sein Leben mehr entsprechend der eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Dabei kommt dem Betroffenen meist zugute, dass sich eine Kürzung des Bruttogehalts sich in einer prozentual geringeren Reduzierung des Nettoeinkommens auswirkt. In Deutschland herrscht ein progressiver Steuertarif, der dazu führt, dass ein geringeres Gehalt mit einem niedrigeren Steuersatz zu versteuern ist.
Bevor man sich zu einem Gehaltsverzicht entschließt, sollte man genau berechnen, zu welchen finanziellen Einbußen dieser Schritt führt. Mit Hilfe eines Gehaltsrechners im Internet ist dies ohne Probleme möglich, auch wenn man keinerlei Fachkenntnisse besitzt. In einen solchen Rechner müssen lediglich persönliche Stammdaten, wie zum Beispiel die Steuerklasse, der Familienstand und die Kirchenzugehörigkeit eingegeben werden. Anschließend lässt man sich zweimal hintereinander das Netto-Gehalt ausrechnen, einmal auf Basis des aktuellen Gehalts und anschließend mit dem geplanten reduzierten Gehaltswert. Aus der Differenz der beiden Nettowerte ergibt sich dann die effektive finanzielle Auswirkung, die der Gehaltsverzicht hat. Ist sie zu groß, empfiehlt es sich, die Zahl der Arbeitsstunden etwas weniger als ursprünglich geplant zu reduzieren.
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