Gehaltsklassen Beamte - Gehaltstabellen für Beamtinnen und Beamte
Statt Gehaltsklassen von Beamten spricht man eher von Besoldungsstufen für Beamte, denn die Vergütung der Staatsdiener wird üblicherweise so bezeichnet. Beamte und ihren Arbeitgeber verbindet ein ganz besonderes Treueverhältnis. So ist es Beamten zum Beispiel untersagt, zur Durchsetzung von Forderungen zu streiken. Der öffentliche Arbeitgeber wiederum besitzt eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beamten. Gemäß dem Alimentationsprinzip erhalten Beamte auskömmliche Bezüge, die nicht nur während ihrer aktiven Dienstzeit gezahlt werden. Diese erhalten sie in Form einer Besoldung für geleistete Dienste und im Ruhestand in Form einer Pension.
Verschiedene Gehaltsklassen von Beamten
Alle Beamten werden in verschiedene Besoldungsgruppen eingeteilt, wobei ihre Einstufung entsprechend dem Bundesbesoldungsgesetz vorzunehmen ist. Für die Eingruppierung in die verschiedenen Stufen spielt sowohl die Qualifikation hinsichtlich der Ausbildung eine wichtige Rolle als auch die Berufserfahrung. Die Höhe der Besoldung wird darüber hinaus auch vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder beeinflusst, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Die verschiedenen Besoldungsordnungen
Grundsätzlich werden die Besoldungsordnungen A, B, R und W unterschieden. Dabei ist A für die Vergütung der Beamten maßgeblich, die im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst beschäftigt sind. B ist für die besonderen Ämter des höheren Dienstes vorgesehen, während die Besoldungsordnung R ausschließlich für Richter und Staatsanwälte gilt. Die Besoldungsgruppe W schließlich ist Hochschullehrern vorbehalten.
Die Besoldungsordnung A
Mit Abstand am meisten Beamten werden nach der Besoldungsordnung A bezahlt. Diese sieht Besoldungsgruppen von A2 bis A16 vor. Von A2 bis A6 reichen die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes, während man von A6 bis A9 vom mittleren Dienst spricht. A9 bis A13 gehören zum gehobenen Dienst und A13 bis A16 zum höheren Dienst. Im einfachen Dienst arbeiten in der Regel Beamte, die keine sehr anspruchsvolle Ausbildung absolviert haben. So gehören zum Beispiel Wachtmeister, Amtsgehilfen, Postboten und Schaffner in der Regel zum einfachen Dienst.
Der mittlere Dienst setzt entweder die mittlere Reife oder den Hauptschulabschluss in Kombination mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung voraus. Viele Polizeibeamte, vom Polizeioberwachtmeister bis zum Polizeihauptmeister gehören dem mittleren Dienst an. Für den gehobenen Dienst ist ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder der an einer Universität erworbene Bachelor Grad unbedingte Voraussetzung. Die meisten Lehrer werden zum Beispiel dem gehobenen Dienst zugeordnet. Der höhere Dienst schließlich setzt eine Promotion oder zumindest den an einer Hochschule erworbenen Master Grad voraus. Regierungsräte oder Regierungsdirektoren werden zum Beispiel in dieser Besoldungsstufe vergütet.
Vergleich mit der freien Wirtschaft
Die absolute Höhe der Besoldung von Beamten erscheint im Vergleich mit den Gehältern in der Wirtschaft zunächst bescheiden. Doch wenn die Arbeitsplatzsicherheit und die großzügigen Pensionen mitberücksichtigt werden, ergibt sich dennoch ein attraktives Gesamtpaket.
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